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Kein Parkplatz, keine Lenkzeit?

Was tun, wenn die Lenkzeit sich dem Ende neigt und kein Parkplatz ist in Sicht?Eines vorweg: Ich möchte hiermit nicht zur Lenkzeitüberschreitung aufrufen / anspornen, sondern lediglich mal zeigen, dass es auch eine Ausnahme für die Ausnahme gibt.
Ich erlebe es nur oft genug, dass sich Kollegen aus Unwissenheit (was nicht selten an „mangelnder Ausbildung“ liegt) einfach mal hierhin oder dort hinstellen, nur damit es bloß keine Strafe gibt, wegen Überschreitung der Lenkzeiten.

Man sollte aber schon mal im Vorfeld bedenken, dass diese Informationen hier veraltet und nicht mehr gültig sind. Die Erklärung findet man am Schluss.

Als Kraftfahrer im Güter oder Personenkraftverkehr sind die Zeiten, wann man nach wie vielen Stunden Lenkzeit eine Pause einzulegen hat, genau vorgegeben. Zwar nicht nach Uhrzeit, aber anhand von Stunden.

So muss man nach 4,5 Stunden reiner Lenkzeit eine Unterbrechung von min. 45 Minuten einlegen und nach weiteren 4,5 Stunden eigentlich 11 bzw. wenn verkürzt wird 9 Stunden.

Leider kommt es aufgrund der aktuellen Parkplatzsituation oftmals dazu, dass man keinen sicheren Stellplatz findet. Das erkennt man dann meistens daran, dass Rastplätze, Parkplätze und auch Autohöfe, hoffnungslos überfüllt sind und LKWs bis auf die Fahrbahn stehen.

Hier bietet die Lenk- und Ruhezeiten Verordnung (VO 561/2006/EG) eine Ausnahmeregelung an.

Im Artikel 12 steht:

Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten. Der Fahrer hat Art und Grund dieser Abweichung spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes handschriftlich auf dem Schaublatt des Kontrollgeräts oder einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im Arbeitszeitplan zu vermerken.

So, nun könnte man meinen, es reicht, wenn ich dahinten draufschreibe, keinen Parkplatz gefunden. Tja, wenn alles so einfach wäre…..

Der aktuellen Ausgabe des Truckers  (Ausgabe 9/2012) liegt ein kleines Heftchen bei, in dem genau steht, wie das Handschriftliche für die BAG genau auszusehen hat. Für all diejenigen, die diese Zeitung nicht mehr kriegen konnten, war ich mal so dreist und hab den Ausdruck mal kopiert, damit alle was davon haben:

Quelle: Trucker.de

Leute, ich bitte euch: ÜBERTREIBT es damit nicht. Viele wissen noch, wie das hinterher mit den Urlaubsscheinen war. Man hat ja die Glaubwürdigkeit der Urlaubsscheine infrage gestellt. Gut einige Beamte machen das heute noch, aber gerade freitags sollte man sich überlegen, ob es sinnvoll ist, sich auf diesen Artikel zu berufen, nur um mal eben noch die paar Kilometer nach Hause zu fahren.

Gerade das wäre mehr als auffällig und ein Grund zum Anzweifeln. Hinzu kommt, dass es sich hierbei immer noch um einen Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeitverordnung handelt. Es liegt also im Ermessensspielraum des kontrollierenden Beamten, ob er den Verstoß ahndet oder auch nicht.

Ach ja, für die In-Frankreich-ist-das-aber-nicht-so Zweifler: Auch in Frankreich ist das so. Und das, obwohl die wieder einen neuen Gehirnfurtz abgelassen haben…

Die VO 561/2006/EG ist eine EU-Verordnung und als solche über jegliches Landesrecht erhaben. Noch besser: EU-Verordnungen müssen 1 zu 1 in Landesrecht übernommen und dürfen nicht geändert werden. D.h. auch der Artikel 12 der VO 561/2006/EG gilt in Frankreich. Und sollte der Gendarm mal auf Stur stellen, hier gibt es die VO 561/2006/EG in Französisch zum kostenlosen Download als PDF!

Nachtrag mal nach ein paar Jahren…

Nur weil man keinen Parkplatz mehr in Deutschland findet, darf man hier diesen Joker auch ziehen. Denn dass es kaum bis gar keine Parkplätze in Deutschland gibt, ist bekannt. Somit zählt dies nicht mehr als unvorhersehbares oder als ein weder durch den Fahrer noch die Firma unvermeidbares Ereignis. Somit fällt hier der Artikel 12 der VO561/2006/EG flach. Wer keinen Parkplatz findet und überziehen muss, hat dann eben Pech gehabt, wenn er deswegen eine Strafe zahlen muss.

Und bevor die Frage auftaucht, was ist denn unvorhersehbar und unvermeidbar? Unfälle, Stau Vollsperrungen. So was in dem Dreh.Merken

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Bildquellen

  • Lenkzeit: Trucker.de

Kein Parkplatz, keine Lenkzeit?

by Christian time to read: 6 min
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