Kühltransporte bei denen Trockeneis zum Einsatz kommt, müssen wegen möglicher Erstickungsgefahren ab 2013 mit einem min. 15x25cm großen Schild gekennzeichnet sein.
Auf diesem „Warnhinweis“ soll ein erstickender Mensch (stilisiert) zu sehen sein.
So schreibt es zumindestens die neue Fassung der ADR Regelung vor, die ab dem 01. Januar 2013 in Kraft tritt.
Trockeneis selber wird in der Regel mit dem Schild der Klasse 9 gekennzeichnet. Da es aber auch bei Transporten von Medikamenten oder Lebensmittel eingesetzt wird, erschließt sich mir aus dem unten verlinkten Artikel jetzt nicht, ob man generell nur diesen Warnhinweis anbringen muss, oder ob dieser Zusätzlich anzubringen ist.
Für weitere Infos wäre ich dankbar, da meine ADR Scheinverlängerung erst 2014 ist. Gut, Gefahrgut fahre ich zwar eh nicht mehr, aber das kann sich ja wieder ändern.
Quelle: Logistik Heute