Zuletzt aktualisiert am 28. Januar 2013
Arbeitgeber verlangen ohne weiteres Handeln / Denken, das Ihre Arbeitnehmer bedenkenlos in engen Räumen oder auch Behältern arbeiten könnten.
Dies wird auch u.a. von vielen Silofahrern verlangt.
Aussagen wie: „Du musst den Kessel mal eben fegen, damit Das andere Material laden kannst“ sind keine Seltenheit. Dabei wissen viele Arbeitgeber / Disponenten gar nicht oder wollen dies nicht wissen, das es für das Arbeiten in engen Räumen und Behältern gewisse Vorschriften gibt, wie z.b.
- Ist eine Atemschutzausrüstung vorhanden und darf der Mitarbeiter diese überhaupt tragen?
- darf man das Material überhaupt Fegen?
- ist eine zweite Person anwesend die den „Fegenden“ absichert und im Falle eines Falles auch bergen kann?
- ist der Behälter so gebaut, das man den überhaupt betreten darf?
- etc, etc.
erfüllt sein müssen, damit der Mitarbeiter gefahrlos die von Ihm verlangte Tätigkeit ausführen kann.
Die genauen Richtlinien zum Arbeiten in Engen Räumen und Behältern sind in der BGR 117 aufgeführt. Diese kann hier kostenlos als PDF runtergeladen werden.