Zuletzt aktualisiert am 11. Februar 2018
Oder einfach nur Dummheit? Solche Fragen kann man sich stellen wenn man sich im Gewerkschaftlichen Forum einer sog. „Fachgewerkschaft“ umschaut.
Hier wird dem Hilfe suchenden Fahrer suggeriert, er solle doch die gemachten Ausdrucke, um Verstöße zu dokumentieren, nach den 28 Tagen der Mitführungspflicht, 2 Jahre zu Hause aufbewahren, für den Fall einer Betriebskontrolle. Sicherung von Beweisen….
Das das ganze vielleicht ein nicht gerade Schlüssiges Thema sein könnte, mag ja sein. Aber kann man nicht von einem Gewerkschaftsfunktionär erwarten, das er die Gesetze kennt?
Wie z.b. § 2 der Fahrpersonalverordnung, hier die Absätze 3 und 5? Da steht doch ganz klar drin, das ich als Fahrer dazu verpflichtet bin, nach 28 Tagen dem Unternehmer die eventuell gemachten Ausdrucke zu übergeben.
Doch wie man auf den Nachfolgenden Bildern sehen kann, zeigt sich der Landesvorsitzende selbst von den Vorliegenden Gesetzen unbeeindruckt und in seiner Aussage bestärkt.
Ich finde das man sich hier als Gewerkschaftler nicht darüber im klaren ist, welche Tragweite solche Aussagen haben können.
Ansonsten würde man wohl kaum den Fahrer da draussen als Dummbatz bezeichnen, oder Herr Knape?
Ansonsten ist dort alles beim alten geblieben. Es wird immer noch Zensiert, sobald man die Unfehlbarkeit der in der KFG zuständigen Personen und deren Aussagen anzweifelt. Das geht sogar soweit, das man gleich ganz raus geworfen wird.
Nun wenn man der Meinung ist, das man so Mitglieder bekommt…..