Heute hat das BAG ein wichtiges Urteil für Schichtarbeiter gefällt.
Eine Krankenschwester hatte gegen Ihre Kündigung geklagt, da Sie aufgrund von Medikamenten keinen Nachtdienst mehr machen konnte. Ihr Arbeitgeber erklärte Sie daraufhin für Arbeitsunfähig und kündigte Ihr.
Falsch, so die Richter in Erfurt. Da die Klägerin Ihre Arbeitsleistung anbot und die Richter der Einschätzung folgten, das die Krankenschwester sehr wohl Arbeiten konnte (halt nur nicht im Nachtdienst), war die Kündigung nicht rechtens.
Die Richter urteilten, das die Krankenschwester trotz Nachtdienstuntauglichkeit, Ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit weiterhin ausführen kann. Der Arbeitgeber muss nun den Ausstehenden Lohn nachzahlen und Zukünftig bei der Schichteinteilung auf die Gesundheitlichen Belange Rücksicht nehmen.
Quelle: kostenlose Urteile.de
Dieses Urteil gilt nicht nur für Krankenschwestern. Auch in anderen Berufen kann dies Auswirkungen haben. Jeder der aufgrund von „Nachtschichtunfähigkeit“, seine Arbeit nicht weiterführen kann, diese jedoch zu anderen Tageszeiten sehr wohl ausüben kann, sollte hier mit seinem Anwalt drüber sprechen.