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Bundesweite Standarts in Sachen Kontrollen sind erforderlich

Wie nun auch der letzte mitbekommen haben sollte, gibt es ja seid „kurzem“ eine neue Punkteregelung.

D.h. der Führerschein ist nicht mehr wie bisher bei 18 Punkten weg, sondern schon bei 8!

Wir_ham_da_ein_problemWie jetzt allerdings in der aktuellen Ausgabe des Truckers steht, gibt es hier in Sachen LaSi ein Problem, welches auf dem Bild Rechts zu lesen ist.

Allerdings ist dem Trucker wiedereinmal nicht das eigentliche Problem aufgefallen.
Es gibt Bundesweit keine Einheitlichen Standarts, wie in Sachen Kontrollen bei der Ladungssicherung vorzugehen ist, bzw. wie die Beamten erkennen können, ob die Ladung korrekt gesichert ist.

Die älteren Fahrer unter uns werden sich noch dunkel an die Zeiten erinnern, als die Herrn und Damen Polizisten mit Ihrem schlauen Büchlein zum Thema LaSi um den LKW rum gehüpft sind und sich gefreut haben, wenn die Ladungssicherung nicht so durch geführt wurde, wie auf deren Bildern im Buch zu sehen war. Dann gab es schon ein Bußgeld gegen den Fahrer.

Heute ist es jedoch so, das man dem „Wissensstand“ des kontrollierenden Beamten ausgesetzt ist. Hat dieser Ahnung und ist in der Lage eine korrekt gesicherte Ladung zu erkennen, ist alles gut.

Doch leider ist der Kenntnisstand der Beamten nicht grundsätzlich auf dem gleichen Level. Bei einem Modul im Rahmen der Weiterbildung, bekam ich Gelegenheit mich mit einem Polizisten der Autobahnpolizei zu unterhalten. Auch zu diesem Thema. Ebenso dieser Beamte war / ist der Meinung, das es völlig egal ist, ob eine Ladung auch nach VDI 2700 ist oder nicht.
Man könnte einen LKW in Hamburg beladen, sichern und dann richtung Süden fahren. Unterwegs hält man an 4 Polizeiwachen an und lässt diese Beamten die LaSi kontrollieren. Man wird 4 Unterschiedliche Ergebnisse bekommen.

Und diese Aussage kann ich nur aus eigener Erfahrung bestätigen. Der Kenntnisstand vieler Beamten ist in meinen Augen Miserabel.  Wenn ich als Beispiel nur meine letzte Kontrolle in Sachen LaSi zurück denke, dann kann ich nichts anderes als nur mit dem Kopf schütteln.

Die Ladung: Vorne 4 Packete Bretter á 5 Meter. Dahinter: gekappte Kanthölzer in 1 Meter bzw. 1,20er Längen.

Jetzt sollte ich die Plane auf einer Seite von Hinten angefangen, zur Hälfte aufziehen. Der Beamte bemerkte quasi sofort, das zwischen den Kapplängen ein kleiner Spalt von gerade mal 2 cm zu sehen war. Für Ihn war hier schon kein Formschluss mehr, da der Spalt von 2 cm (hier standen nur 2 Packete etwas schief) ja kein Rutschen oder gar umkippen der Holzpakete verhindern würde. Die Ladung war also nach vorne hin nicht ausreichend gesichert. Quasi, als existierten die Bretter, die ja bis vorne an die Stirnwand gingen, und auch die Pakete Kanthölzer davor nicht.

Und aufgrund der neuen Punkteregelung hätte der Beamte hier mit Sicherheit entschieden, das ich hier fahrlässig gehandelt hätte. Also wäre mir der Punkt sicher gewesen.

Daher ist es zwingend erforderlich, das der Gesetzgeber hier einheitliche Kontrollstandarts (und das Bundesweit) einführt, das nicht jeder Beamte nach Gusto entscheiden kann, ob eine Fahrlässige begangene Ordnungswiedrigkeit vorliegt oder nicht, nur weil einem die Nase nicht passt, oder solche Tollen Beispiele wie hier bei den Königsberger Klobsen, sorry Ladungssicherungskreis e.V.

 

Bei TruckOnline kann man über das Thema auch noch lustiges / Kurrioses darüber lesen…

Bundesweite Standarts in Sachen Kontrollen sind erforderlich

by Christian time to read: 5 min
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