In letzter Zeit wird in unserer Branche um kein Thema mehr Müll verbreitet als um das Thema Schlüssel Nummer 95.
Ich habe das Thema hier im Blog auch schon das eine und andere mal das Thema beackert. Und wer aufgepasst hat, sollte auch die Regelungen kennen.
Auch wenn heute der Magische Tag ist, an dem viele die 95 eingetragen haben sollten, so vergessen DIEJENIGEN die es eigentlich wissen sollten doch immer mal wieder, das jeder, der vor dem 10.09.2011 seinen Führerschein verlängern lies und rein rechnerisch mit +5 Jahren drauf ( max. 10.09.2016) zwischen 2014 und 2016 kommt in die sog. Übergangsfrist fällt.
Auf Gesichtsbuch liest man allerdings immer wieder, das wer ab heute die 95 nicht eingetragen hat, mit Strafen von bis zu 5.000 Euro zu rechnen hätte. Die Sache mit der Übergangsfrist wird hier dann entweder „vergessen“, „ignoriert“ oder Dementiert. Gestern hatte ich den Fall, das mich mein Chef anrief und mir sagte, ich dürfe ab heute nicht mehr fahren. Zur Info: Ich bin erst im Dezember diesen Jahres dran mit verlängern.
Unser Hauptauftraggeber hätte Ihn darüber Informiert, das bei mir ein Nachweis fehlen würde, das ich 1. erst im Dezember verlängern müsse und 2. eine Ausnahmegenehmigung benötige, das ich weiter fahren dürfe um dann erst im Dezember meine 95 einzutragen, andernfalls würde ich so lange nicht eingesetzt, bis besagte „Ausnahmegenehmigung“ vorliege….
Mein Arbeitgeber hat wohl auch bei der Führerscheinstelle in Arnsberg angerufen und die haben Ihm das bestätigt, das das so richtig sei…. Gut. Wer das Gesetz um die 95 kennt, weiß: Man braucht keine Ausnahmegenehmigung, man darf auch ab heute weiterhin fahren. Könnten halt nervige Monate werden, je nachdem was bei den Kontrollen so für „Speziallisten“ rumlaufen.
Nachdem ich dann wiederrum bei der Führerscheinstelle in Meschede angerufen habe (an dieser Stelle noch mal vielen Dank für die Kompetente Hilfe), wurde mir meine im Gedächtnis gespeicherte Regelung bestätigt und die Führerscheinstelle in Arnsberg Wissenstechnisch mal auf den aktuellen Stand gebracht.
Das ganze hat sich dann innerhalb der nachsten 10 bis 15 Minuten geklärt. Somit kann man folgendes Fazit ziehen:
- Übergangsregelung besteht nach wie vor!
- Eine Ausnahmegenehmigung braucht man nicht, es sei denn der Auftraggeber verlangt so etwas. Kann dann aber jede Führerscheinstelle ausstellen. Man braucht aber ein Biometrisches Passfoto
- Mit Strafen brauchen nur diejenigen zu rechnen, die seid heute die 95 im Führerschein stehen haben müssen!
Achja und das ein Beamter diesem tollen 95er Aufkleber die man bei Ebay ersteigern kann, glauben schenken wird, wage ich mal zu bezweifeln. Schließlich gibt es genug schwarze Schafe die sich den in die Scheibe packen um genau darauf zu hoffen.