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Keinen Führerschein, keine Fahrerlaubnis erforderlich?

Zuletzt aktualisiert am 14. Februar 2023

So propagiert eine Seite, die sich äh … News Top Aktuell nennt, in einem Artikel auf Ihrer Seite. Begründet wird dieser »Schwachsinn« damit, dass in der StVZO die Paragraphen 1 – 15 weggefallen sind.

Es ist zwar richtig, dass diese Paragrafen weggefallen sind und auch, dass diese eine Fahrerlaubnis / einen Führerschein für die jeweiligen Fahrzeugklassen vorgeschrieben haben.

Doch wer den Gesetzgeber kennt und auch ein wenig in der Lage ist, die Suchmaschine seines Vertrauens zu benutzen, der wird schnell fündig. Und zwar im Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 2. Denn da finden wir wieder die Vorgabe, dass man einen Führerschein / eine Fahrerlaubnis besitzen muss.

Links zu Seiten, die eventuell das Gegenteilige behaupten könnten, werden gelöscht, Kommentare, sofern diese ebenfalls was anderes behaupten werden entweder gelöscht, zensiert oder denunziert.

Alles darauf aufgebaut, dass der Verfasser des Artikels seine wirre Behauptung korrekt ist.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass in diesem Blog gerne auf einen Artikel verwiesen wird, in dem Anhänger einer 2005 in den USA gegründeten »Glaubensgemeinschaft« den zuständigen Richter verunglimpfen / nicht ernst nehmen und dies als Zeichen gedeutet wird, dass man hier im Recht war.

Na ja, die werden Ihre Überraschung schon noch bekommen, wenn der eine oder andere mit einem Fahrzeug unterwegs ist, für das er keinen Führerschein besitzt 😀

[UPDATE]

Es gab in den vergangenen Tagen einige Kommentare seitens des »vermeintlichen« Autors des in meinen Augen, schwachsinnigen Beitrages.

Der eine oder andere wird dies vielleicht mitbekommen haben.

Ich habe mich absichtlich dazu entschlossen, diese »Konversation« zu löschen, da ich ungern eine Plattform für Menschen sein möchte, die sich gerne zum Affen machen.

Schon gar nicht für Leute, die einen Artikel, so zerstückeln, dass dieser aus dem Zusammenhang gerissen wird.

Fakt ist, der Autor des hier genannten Beitrages hat insoweit richtig erkannt, als die von ihm genannten Paragraphen in dem entsprechenden Gesetz weggefallen sind. Fakt ist aber auch, dass diese einen Platz in einem anderen Gesetz (Straßenverkehrsgesetz) gefunden haben.

Nach Rücksprache mit mir bekannten Juristen ist für mich auch Fakt, dass Gesetze nur dann einen erklärten Gültigkeitsbereich benötigen, wenn diese für einen bestimmten Bereich gelten. Etwa auf Landesebene oder etwa ausschließlich für Waldgebiete.

Fakt ist auch, das Urteil des Bundesgerichtshof (welcher von dem Betreiber des Blogs News Top Aktuell auch nicht anerkannt wird), mit dem sich gerne darauf berufen wird, dass Gesetze einen Gültigkeitsbereich bräuchten, dieses Urteil sich lediglich auf eine Verordnung bezog und nicht auf alle Gesetze generell.

Und nur damit hier keine falschen Vermutungen auftauchen:
Ich betreibe diesen Blog Just4Fun. Irgendwelche Ranking Geschichten sind mir völlig Latte, oder besser gesagt, Scheiß Egal!

Update 14.02.2023 aus aktuellem Anlass

Auf TikTok habe ich heute ein Video gesehen, in dem eine Person behauptet, man muss auch keine Bußgelder mehr bezahlen. Als Grund wird auch hier genannt, dass das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz am 23.11.2007 aufgehoben wurde. Denn, so diese Person, in einem Einführungsgesetz sind die Geltungsbereiche geregelt und da es für das Ordnungswidrigkeitengesetz keinen Geltungsbereich mehr gibt, sei das auch nicht mehr gültig. Ebenso seien auch andere Begründungen seitens des Staates unglaubwürdig, denn schließlich habe man mit Polizisten gesprochen, die seine Aussage bestätigt hätten.

Ich habe dazu im Netz eine Aussage des Bundesministeriums für Justiz gefunden, die ich hier zitieren will:

Durch Artikel 57 des zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) wurde das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503) aufgehoben. Allerdings hat die Aufhebung eines Einführungsgesetzes, wie eben beispielsweise des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, oder einzelner Bestimmungen eines Einführungsgesetzes keine Auswirkung auf die Geltung des Gesetzes, zu dem das Einführungsgesetz einst erlassen worden ist. Einführungsgesetze sind eine besondere Gesetzeskategorie; sie begleiten Gesetze von übergreifender Bedeutung (Kodifikationen) wie das Bürgerliche Gesetzbuch, die Strafprozessordnung u. a. Wird durch eine Kodifikation – zum Beispiel das OWiG – in größerem Umfang neues Recht geschaffen, werden regelmäßig zahlreiche Übergangsvorschriften und klarstellende Regelungen erforderlich, die dann nicht im eigentlichen Stammgesetz (der Kodifikation) stehen, sondern in einem eigenen Einführungsgesetz zusammengefasst werden. Die Regelungen der Einführungsgesetze haben von vornherein nur begrenzte Gültigkeit, nämlich nur solange, wie es noch Anwendungsfälle aus alten Sachverhalten gibt, die nach diesen Regelungen abzuwickeln sind. Das eigentliche Gesetz, hier das OWiG, bleibt von Änderungen bzw. der Aufhebung des Einführungsgesetzes unberührt.

Ähnlich verhält es sich bei GVG, ZPO und StPO. Durch die Artikel 14, 49 und 67 des ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) sind diejenigen Paragrafen der Einführungsgesetze zum GVG, zur ZPO und zur StPO aufgehoben worden, die Inkrafttretensvorschriften enthielten. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze haben sich die Inkrafttretensregelungen in den Einführungsgesetzen – wie jede andere Inkrafttretensvorschrift auch – vollzogen und wurden selbst bedeutungslos. Sie konnten deshalb aufgehoben werden. Die Vorstellung, dass Inkrafttretensregelungen zugleich den Geltungsbereich eines Gesetzes bestimmen, ist also nicht zutreffend. Auch diese Gesetze sind also weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht.

https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesbereinigungsgesetze/#nachricht-508058

Ich denke, dass sollte für normal denkende Menschen reichen. Den Reichsbürgern, die weiterhin Ihre Fakenews verbreiten, allerdings nicht. Die werden sich weiterhin auf vermeintliche Polizisten berufen und somit Ihren Müll weiterhin verbreiten. Denn überprüfen kann man es nicht. Somit kann man auch Lügenmärchen erzählen.

Keinen Führerschein, keine Fahrerlaubnis erforderlich?

by Christian time to read: 8 min
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