Zuletzt aktualisiert am 14. August 2015
Bereits vor fast 3 Jahren habe ich es ja schon angekündigt, jetzt wird es Realität. Der Gläserne LKW wird Wirklichkeit.
Zwar berichtete die Verkehrsrundschau schon im Dezember 2014, das unsere Regierung das Fahrpersonalgesetz anpassen will, doch leider fehlen im Artikel die Infos darüber was alles geändert werden soll. Dazu will ich hier mal einen kleinen Auszug liefern, was alles so u.a. wichtiges in dieser EU Verordnung 165/2014 steht.
Dabei handelt es sich lediglich um die Umsetzung der EU Verordnung 165/2014, die dafür Zuständig ist, das die Fahrtenschreiber Effizienter arbeiten sollen.
Und in eben dieser Verordnung heißt es unter Punkt (7):
Verwendung von Fahrtenschreibern, die an ein globales Satellitennavigationssystem angebunden sind, ist ein
geeignetes und kostengünstiges Mittel für die automati
sche Aufzeichnung des Standorts des Fahrzeugs an be
stimmten Punkten während der täglichen Arbeitszeit zur
Unterstützung der Kontrolleure bei ihren Kontrollen und
sollte daher eingeführt werden.
Und das bedeutet nichts anderes, als das was ich schon vor eben fast 3 Jahren geschrieben habe. Im Fahrtenschreiber braucht man dann nicht mehr wie bisher, Beginn und Ende des Landes eintragen in dem man Feierabend gemacht hat, nachtragen, sondern es wird nun automatisch passieren. Allerdings konnte ich der Verordnung nicht entnehmen, ob da nur die GPS Koordinaten eingetragen werden, oder der genaue Ort.
Ebenso kann man auch unter Punkt (21) die Fernabfrage wieder finden:
Die Aufzeichnung von Daten durch den Fahrtenschreiber
wie auch die Entwicklung von Technologien für die Auf
zeichnung von Standortdaten, die Fernkommunikation
und die Schnittstelle zu IVS führen zur Verarbeitung per
sonenbezogener Daten. Daher sollten die einschlägigen
Rechtsvorschriften der Union Anwendung finden, ins
besondere die in der Richtlinie 95/46/EG des Europäi
schen Parlaments und des Rates (2) und der Richtlinie
2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Ra
tes (3) festgelegten.
Was allerdings auch geändert wurde, so dem Artikel in der Verkehrsrundschau, soll es nun höhere Bußgeldrahmen für Verstöße geben. So wurde dieser Rahmen von 15.000 € auf 30.000 € verdoppelt. Dies war für die Umsetzung der Änderungen im Fahrpersonalgesetz erforderlich. Im gleichen Zuge wurde, oder besser gesagt wird die Fahrpersonalverordnung ebenfalls an die Änderungen angepasst.
Quellen: Verkehrsrundschau, EU Verordnung 165/2014