Zuletzt aktualisiert am 17. März 2015
Die Mutter aller Lenk und Ruhezeitenverordnungen ist die VO (EG) Nr. 561/2006. So auch beim Fahrpersonalgesetz.
In diesem sollen nun die Kreise der Verantwortlichen bei Verstößen gegen die Lenk und Ruhezeiten erweitert werden.
Galten bislang nur der Fahrer und auch der Unternehmer als Kreis der Verantwortlichen, wird dieser nun um Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen erweitert. Somit hat sich der Staat eine neue Geldquelle eröffnet.
Quelle: IHK Stuttgart
Doch für uns Fahrer ist dies von Vorteil. So kann sich nun kein Verlader mehr raus reden, das man auf deren Firmengelände keine tägliche Ruhezeit mehr verbringen darf. Ansonsten lässt man sich das halt Schriftlich gegeben. Vielerorts stehen ja auch Schilder, das man dort als Fahrer nicht übernachten darf.
Es bleibt abzuwarten wie sich das für uns Fahrer entwickeln wird.
Doch genaueres entnehmt Ihr dem Bericht bei der IHK Stuttgart