Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2023
Ich habe ja hier schon geschrieben, dass ich zu diesem Thema eine Petition geschrieben und diese an den Deutschen Bundestag geschickt habe. Derzeit ist diese Petition noch in der Unterzeichnungsphase und das bis zum 10.03.2015.
Die Beteiligung ist aber leider derzeit noch etwas dürftig. Stand heute 20.02.2015 sind gerade mal 129 gesammelte Unterschriften.
Doch eigentlich möchte ich heute mal über 2 Präventive Systeme schreiben, um euch diese mal etwas näherzubringen.
Beide Systeme arbeiten nach dem gleichen Prinzip: Der Roof Safety Airbag (siehe Bild) und das AirPipe System.
Beide Systeme sind, wie gesagt dafür da, dass sich erst gar kein Wasser auf den Dächern von Aufbauten, Auflieger und Anhängern bilden kann.
Und bevor hier die Frage auftaucht: Ja auch für Koffer, Wechselbrücken, Mulden und OpenTop Trailer gibt es diese Systeme.
Beide Systeme werden vor dem Abstellen der Trailer mit Luft gefüllt. Somit wird das Dach des z.b. Auflieger angehoben, so das eine Art Spitzdach entsteht. So lässt man dann den LKW über Nacht oder auch übers Wochenende stehen.
Will man dann wieder losfahren, reicht das Betätigen der Fußbremse, um die Luft aus dem System entweichen zu lassen.
Wer seinen Arbeitgeber jetzt schon davon überzeugen kann, / will, kann noch als Argument hinzufügen, das diese Systeme auch über das De-minimies Programm gefördert werden.
Nichtsdestotrotz möchte ich euch bitten, das die Petition von euch unterzeichnet wird. Nur so ist garantiert, das solche Systeme auch zur gesetzlichen Pflicht werden und wir als Fahrer jederzeit die Möglichkeit haben, unserer Verpflichtung nachzukommen, unsere Dächer Eisfrei zu halten. Denn nicht jeder Unternehmer kommt auch seiner Pflicht nach, sozusagen uns die Mittel an die Hand zu geben, damit wir loslegen können.
Der Unternehmer
Auch auf diesen will ich hier noch mal kurz eingehen, da viele Fahrer ja immer wieder behaupten, Sie wären mit dem Thema alleine und vor allem nur die einzigen, die verantwortlich wären.
Das stimmt so nicht!
Auch der Unternehmer ist verpflichtet, seine Fahrzeuge zu jederzeit für den Straßenverkehr sicher zu halten.
Das ergibt sich aus den Paragrafen § 31 und § 69a StVZO. Und dazu zählt auch, dass wenn er Kenntnis davon hat, dass sich auf den Aufbauten seiner Fahrzeuge Schnee und / oder Eis befindet, darf er Sie nicht losfahren lassen, bevor der Mist runter ist.
Von daher wäre es auch im Interesse des Unternehmers, seine Fahrzeuge mit diesen Präventiv-Systemen und am besten auch noch einer durch die BG abgesegneten Leiter auszurüsten, damit der Fahrer auch Unterwegs der gemeinsamen Verpflichtung nachkommen kann, Schnee und Eis vom Aufbau zu entfernen.