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Urteil zum Thema Mindestlohn

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat festgelegt, das der Mindestlohn des jeweiligen EU Mitgliedslandes zu zahlen ist, wenn ein Unternehmen Ihre Arbeitnehmer ins Ausland schickt um dort für die Firma tätig zu sein.

Der EuGH entschied hier zugunsten von Polnischen Arbeitnehmern die nach Finnland geschickt wurden und dort den gleichen Lohn erhalten wollten wie die Arbeitnehmer aus Finnland.

Als „Mindestlohnsatz“ zähle eben nicht nur der Grundstundenlohn, sondern im Falle Finnlands auch ein Urlaubsgeld, ein Tagegeld und eine Pendler-Entschädigung. Dies stellte der EuGH in seinem Urteil (Az: C-396/13) klar.

Fazit?

Aus diesem EuGH Urteil ziehe ich den Schluß, das unser Mindestlohngesetz nun auch auf Europäischer Ebene Abgesegnet ist und auch die Osteuropäischen Spediteure diesen Ihren Fahren zu zahlen haben.

Sollte ich da falsch liegen, möge man mich bitte korrigieren. Bin ja auch nur ein einfacher Fahrer.

Urteil zum Thema Mindestlohn

by Christian time to read: 1 min
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