Zuletzt aktualisiert am 4. April 2015
Am 27.03.2015 berichteten ET-Radio, der Udo Skoppeck, Truckonline, Danika’s Blog und meine Wenigkeit gemeinsam, das es ab heute dem 01.04.2015 eine wichtige Änderung in Sachen Warnwestenpflicht geben würde.
Nun ja. Einige haben es richtig erkannt, denn die Meldung ist ein Fake. Wie sollte es auch anders sein, denn es ist ja der Erste April und da macht man nun mal Scherze. Auch wenn dies jetzt einer mit Langzeitwirkung ist.
Was uns nicht gewundert hat, ist das viele aufgrund dieser Meldung sehr schnell auf 180 waren. Das ging sogar soweit, das der eine oder andere der Merkel etwas antun wollte.
Was uns auch nicht gewundert hat ist, das der Beitrag ohne Quellangabe auf der Seite des Berufskraftfahrer-„Magazins“ autauchte. Denn gerade der Betreiber dieser eher weniger Seriösen Seite ist ja schließlich bekannt dafür, das er einfach mal so Beiträge wo anders „klaut“ und diese im Sinne einer Urheberrechtsverletzung auf seiner Seite veröffentlicht. In diesem Fall war es ja nicht die erste Falschmeldung die er veröffentlicht hat 😀 Danke Herr Radüge.
Verwundert waren wir darüber, das es Leute gibt, die die Sache so ernst nehmen, das man auch bei Mimikama angefragt hat, ob die Sache wirklich ernst zu nehmen sei.
Gabs nen Grund?
Ja einen Grund für diesen Aprilscherz gab es. Mir ist anfang März ein Posting bei Gesichtsbuch aufgefallen, in welchem behauptet wurde, das es ein neues Gesetz gäbe, wonach man dafür belangt wird, wenn man auf Autobahnen länger als 5 Minuten mit 85 km/h fährt.
Neu ist dieses Gesetz zwar nicht, denn es gilt ja schon seid Jahren eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für LKW’s auf den Autobahnen, doch die Reaktionen zu diesem Posting liessen mich schmunzlen und gleichzeitig auch überlegen, wie man das noch Toppen kann.
Die Lösung kam 2 Tage später, als ich mal wieder einige Fahrer sah, die mit Warnwesten bzw. Warnjacken im LKW sitzend, durch die Lande fuhren. Also besprach ich dies kurzerhand mit Udo Skoppeck bezüglich der Umsetzung. Das musste auch sein, den ein einzelner Blog alleine erzeugt bei einer solchen „Meldung“ keine Glaubwürdigkeit. Somit wurden noch Maik Erdmann von TruckOnline und Daniela Kampschulte von Danika’s Blog mit ins Boot geholt. Als Krönung kam dann noch die Idee, das man das ganze ins Radio bringen sollte. Also wurde André Sahorn von ET-Radio auch gleich noch mit der Idee „infiziert“.
Das Ergebnis, dieses „Brainstormings“ kann man ja seid dem 27.03.2015 nach lesen.
Auch wenn einige andere Seiten, wie etwa die Trucker-Job Börse diesen Artikel ebenfalls verbreitet haben, so ist es dennoch nichts anderes als ein Aprilscherz.
Also noch mal: Bei der ganzen Geschichte handelt es sich um einen Aprilscherz, dem leider viele von euch auf dem Leim gegangen sind.
Nich böse sein, es ist nun mal der Erste April und da macht man so etwas nun mal. Und da es meine Idee war, übernehme ich auch keine Verantwortung dafür 😀
[stextbox id=“alert“]Trotz alledem, auch wenn wir das ganze als Aprilscherz verkauft haben, so ergibt sich auch den Arbeitsschutzgesetzen und der UVV Fahrzeuge BGV – D29 eine generelle Tragepflicht während der Arbeitszeit bei Tätigkeiten im Straßenverkehr getragen werden, da die Warnweste zur Persönlichen Schutzbekleidung gehört. Als Beispiele kann man hier Müllabfuhr, Straßenbau, Kurierdienste etc. nennen
Allerdings wird das nicht unbedingt kontrolliert / geahndet.
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