Zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2021
Inhaltsverzeichnis
Bevor jetzt der eine oder andere denkt, Juhuu endlich kommt die Standklimaanlagenpflicht, den muss ich leider enttäuschen. Nein Sie kommt nicht. Zumindest noch nicht.
Aber das will ich ändern! Und zwar hoffentlich mit eurer Hilfe. Dazu müsst Ihr auch nicht viel machen, nur einen Text kopieren, den ich euch hier zur Verfügung stelle und damit euren Abgeordneten via E-Mail, Brief oder über abgeordnetenwatch (dafür braucht man sich nicht auf der Seite zu registrieren!) nerven.
Die Idee
Hintergrundwissen
[UPDATE]
[UPDATE II]
Die Idee
Seit Jahren warten wir schon darauf, das wir für den Fernverkehr Standklimaanlagen bekommen. Einige Unternehmer sind einsichtig und verbauen diese, andere interessiert das nicht, Hauptsache die Ware kommt von A nach B. Und wie bei so vielem, wenn man es nicht selber in die Hand nimmt, wird das nie was.
Daher habe ich mal ein wenig im Internet recherchiert und bin dabei auf eine Anfrage aus dem Jahre 2011 gestoßen, in der schon einmal jemand eine solche Anfrage gestellt hat. Leider ist diese Anfrage eingeschlafen, doch der Text erscheint mir ganz brauchbar. Von daher habe ich diesen bereits an einen meiner Abgeordneten in leicht geänderter Version geschickt und warte nun auf Antwort.
Und hier der Text:
Ist ein nationales Gesetzgebungsverfahren geplant, welches die Pflicht einer Standklimaanlage für LKW vorschreibt, die im Übernachtungsverkehr eingesetzt werden können und somit auch über Schlafmöglichkeit für min. 1 max. 2 Fahrer verfügen?
Vor Jahren wurde eine Pflicht für Standheizungen eingeführt, das wir Fahrer im Winter nicht im LKW erfrieren, aber in einer Kabine mit Saunaähnlichen Temperaturen im Sommer übernachten müssen wir immer noch! Von einem erholsamen Schlaf (siehe
Begründung) kann hier nicht die Rede sein.Solche Vorschriften gibt es bereits u.a. in Spanien und Italien. Die
nationalen Gesetze schreiben vor, dass die Ruhezeiten der VO (EG) 561/2006 während der Zeiten der Mittagshitze nur dann anerkannt werden können, wenn das Fahrzeug über eine Standklimaanlage verfügt.Begründung:
Im Sinne der Verkehrssicherheit müssen die Ruhezeiten der genannten Verordnung unbedingt eingehalten werden, da im Übernachtungsverkehr Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu ca. 40 Tonnen eingesetzt werden, die zur Vermeidung schwerer Unfälle nur mit voller Konzentration gefahren werden dürfen. Da jedoch viele Fahrer ihre Tätigkeit nachts ausüben müssen, ist bei sommerlichen Temperaturen ein erholsamer Schlaf tagsüber ohne Klimaanlage oftmals gar nicht möglich.Temperaturen von um die 25 bis 30 Grad oder mehr und Motortemperaturen von 80 Grad inkl. einer langen Abkühlphase tragen dazu bei, das sich in den Fahrerkabinen Saunaähnliche Zustände bilden. Aktuelle Studien belegen, das sich selbst in PKW’s bei nur 30 Minuten in der prallen Sonne, Temperaturen von 56 Grad Celsius entwickeln können. Nach 60 Minuten sogar fast an die 70 Grad.
Siehe dazu auch, die Studie von Dr. A. Grundstein zum Thema Hitzetod.
Es macht auch wenig Sinn, dass wir LKW-Fahrer stundenlang unsere Motoren laufen lassen müssen, um die Klimaanlage nutzen zu können, da keine Standklimaanlage vorhanden ist. Auch wenn moderne Euro 6 Motoren kaum noch Schadstoffe in die Luft blasen, so ist hier eine Belastung der Umwelt nicht auszuschließen.
Ein solches Gesetz zur Verpflichtung einer Nachrüstung mit
Standklimaanlagen für LKW im Übernachtungsverkehr wäre konsequentes Handeln, da besser ausgeruhte LKW-Fahrer ohne Zweifel weniger schwere Unfälle verursachen würden.
Kopiert diesen Text und schickt es an eure Abgeordneten. Nur so kann in dieser Sache was bewegt werden. Und ob es was bringt, kann man nur herausfinden, in dem man es versucht! Auch bitte diejenigen, die bereits eine Standklima verbaut haben. Denn ich mache da ebenfalls mit und das, obwohl ich gar keine brauche, da ich selten bis gar nicht im LKW übernachte.
Aber ich weiß, das sich das auch wieder ändern kann und dann hätte ich gerne eine im LKW…
Hintergrundwissen
Oftmals wird immer wieder auf die Arbeitsstättenverordnung, im speziellen hier der § 3, die Gefährdungsbeurteilung und auch
§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, verwiesen. Doch leider greifen diese beiden Paragraphen nicht bei LKW’s. Denn Transportmittel sind hier von ausgeschlossen, sobald diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Diese unterliegen dem Verkehrsrecht und das ist leider in den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung festgelegt.
Allerdings macht die Hitze keinen Halt davor, ob man nun in einem PKW oder in einem LKW sitzt. Die Tabelle unten zeigt es ja, wie sich die Hitze in einem PKW entwickelt. Quelle: Sutygain / Fotolia.com
Und das unabhängig von der Wagenfarbe. Denn die Scheiben sind hier entscheidend. Gut ein LKW hat davon nicht so viele wie ein PKW. Doch dafür aber von der Fläche her vergleichbar wenn nicht sogar noch mehr.
Und das tolle daran ist, das sich hier 2 Ministerien die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben: Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) und das Bundesarbeitsministerium (BMAS). Von daher sollten sich die Fahrer da draußen alle mal am etwaigen Petitionen oder an meiner Idee beteiligen. Denn von nichts kommt bekanntlich nichts.
Update
Bislang haben sich ein paar wenige Abgeordnete dazu geäußert, wie etwa Gregor Gysi (Die Linke) oder auch Frank Walter Steinmeier (SPD). Ich habe in diesem Zusammenhang bislang nur einen unserer Lokalen Politiker angeschrieben, Dirk Wiese (SPD). Auffällig ist hier, das die beiden SPD Politiker die gleiche Antwort auf Lager haben. Naja, schein wohl aus einen „Antwortenbuch für alle Politikerlagen“ zu sein.
Nun da sich unsere Politiker ja dafür ausgesprochen haben, auch wenn die SPD sich abgesprochen hat (werden wohl die anderen auch machen), warten wir es mal ab ob da was sinnvolles in unserem Sinne raus kommt.
Sollten noch weitere Antworten kommen, werde ich diese hier verlinken. Natürlich steht es euch frei, dies in den Kommentaren ebenfalls zu tun.
[UPDATE II 09.08.2015]
Nun sieh mal einer an. Der MDR ist dann auch mal auf das Thema aufmerksam geworden und hat dann auch gleich mal Artig einen Bericht darüber gebastelt!
Allerdings, besagte Online Petition existiert zwar, doch liegt hier beim MDR ein kleiner Fehler vor. In der Petition wird nicht gefordert, das die Unternehmer dies gleich mit bestellen müssen, sondern das die Standklimaanlagen gleich serienmäßig ab Werk mit verbaut werden müssen. Petitionen zu diesem Thema gab es in der Vergangenheit immer wieder. Doch gebracht hat es bis heute nichts. Zur Zeit existieren gleich 2 Petitionen zu diesem Thema! Hier findet Ihr die andere…
In dem Beitrag durfte auch ein Sprecher, Martin Kammer vom Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V. einen in meinen Augen Unqualifizierten Kommentar abgeben, da auch er wohl die Petitionen entweder nicht gelesen oder vielleicht nicht verstanden hat! Denn er ist der Meinung, das es keinen Zwang zur Anschaffung geben darf, sondern das würde der Markt ja schon selber regeln. Wer eben gute Fahrer haben will, der stattet seine Fahrzeuge dann auch gleich mit der Standklimaanlage aus… Ja sicher Herr Kammer und dazu gleich noch nen Ei aus dem Konsum…
Wäre dem so, dann würden wir Fahrer alle das Geld verdienen was wir brauchen um nicht nur so eben über die Runden zu bekommen, sondern das Geld was wir brauchen um zu Leben! Dann würde es keine Diskussionen darüber geben, das wir die Standklimaanlagen brauchen um den erholsamen Schlaf zu bekommen, den wir Fahrer brauchen um nicht gleich den nächst besten Stau von hinten aufzurollen!
Noch ein Nachtrag
Da das mit der Standklima immer noch nichts wird, seit immer noch Ihr gefragt. Doch hier jetzt zum Chef zu gehen und sofort loszupoltern bringt nichts. Ihr braucht gute Argumente und Fakten. Ein Fakt wäre z.b. der, dass man solche Standklimaanlagen auch gefördert bekommt. Hier ist das Zauberwort: De-minimis. Lest euch den Beitrag durch, dann habt Ihr ein wichtiges Argument und gleich ein paar Fakten an der Hand!
Bildquellen
- hitzetod: Sutygain / Fotolia.com