Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar spricht sich für die Verwendung von Dashcams aus.
Auch wenn es noch kein amtlich verwertbares Ergebnis ist, so sprachen sich die Teilnehmer des gestern in Goslar Endende 54. Verkehrsgerichtstag für die Verwendung der Videoaufzeichnungen von den Dashcams aus. Das das ganze natürlich nicht ohne „strenge“ Auflagen geht, ist ja nichts neues. Wir sind ja schließlich in Deutschland.
Auflagen? Welche sind das?
Zunächst muss man mal festhalten, das es weder in Deutschland noch in den Nachbarländern keine einheitliche Gesetzliche Regelung gibt, die eine Verwendung von Dashcams erlaubt oder verbietet.
Daher hat man sich in Goslar darauf verständigt, das es zunächst einmal eine solche Einheitliche Regelung geben muss und zwar auf Basis des Europäischen Datenschutzes.
So sollen auf Empfehlung der mit der Frage betrauten Experten, in Deutschland nur Kameras zulässig sein, die nur bei drohender Unfallgefahr aufzeichnen oder aber die angefertigten Aufnahmen wieder rasch überschreiben.
Aber auch das Veröffentlichen auf sog. Videoplattformen wie z.b. Youtube soll mit „Sanktionen“ belegt werden. Also nicht so, wie die ständig im Netz auftauchenden Videos aus Russland oder anderen Ländern.
Man sprach sich auch dagegen aus, das die Dashcams zur Verfolgung „kleinerer“ Verkehrsverstöße eingesetzt werden. Man hatte wohl in Goslar von diesen sog. selbsternannten Verkehrserziehern, wie man sie in unserer Branche nennt, berichtet, die die Dashcams dazu nutzen um den gesamten Straßenverkehr zu filmen um dann Verkehrsverstöße anderer bei der Polizei zur Anzeige bringen. Das soll nicht erlaubt werden.
Quelle: FAZ
[stextbox id=“info“]Der Verkehrsgerichtstag in Goslar gibt lediglich Empfehlungen für etwaige Gesetzliche Änderungen raus. Diese Spiegeln somit keine rechtliche Grundlage für Dinge die da kommen oder auch nicht kommen werden![/stextbox]