Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Stau und das Überholverbot

Zuletzt aktualisiert am 8. Juli 2022

Jeder kennt das. Entweder daher, weil Er oder Sie es selber so handhaben, oder weil man es sieht. Es ist Stau und es dauert nicht lange, da fangen die ersten LKW’s an zu überholen. Obwohl es eigentlich aufgrund eines Verkehrsschild verboten ist.

Denn aus einem unbekannten Grund hält sich immer noch das Gerücht, dass das Überholverbot durch einen Stau aufgehoben sei.

Doch das stimmt nicht. Nur weil man im Stau steht, ist das Überholverbot, welches durch das Verkehrszeichen 277 verhängt wurde, nicht aufgehoben.

Denn § 7 Abs. 1 der StVO besagt zwar, das man aufgrund einer dichten Verkehrslage zwar vom Rechtsfahrgebot abweichen darf, aber damit ist nicht das Überholverbot gemeint. Denn hier greift § 5 Abs. 3 des gleichen Gesetzes:

3) Das Überholen ist unzulässig:

  1. bei unklarer Verkehrslage oder
  2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.

Doch wie man es täglich sieht, hält sich ein kleiner Prozentanteil nicht daran.
Es sei noch der O-Ton eines Polizisten zu diesem Thema zu erwähnen: „Die Verkehrssituation ändert an dem Überholverbot nichts!“

Stau und das Überholverbot

by Christian time to read: 1 min
5