Ich habe mir mal überlegt, mal einen kleinen Monatsrückblick zu machen, da es doch schon das eine oder andere gab, was man sich noch mal in Erinnerung rufen sollte.
Hierbei sind mir 2 Punkte besonders wichtig. Zum einen die Todsündenliste der EU, zum anderen die Gesetzesänderung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Die Todsündenliste
Brüssel hat diese Liste zwar bereits 2011 in Kraft gesetzt, doch bekam diese Liste jetzt ein Upgrade. Im Anhang IV der VO 1071/2009 sind Verstöße aufgelistet, die dazu führen können, das Auffällige Unternehmen Ihre Gemeinschaftslizenz verlieren. Nach diesem Anhang sind die schwersten Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht:- Überschreiten der zulässigen Lenkzeit- Fehlender Fahrtenschreiber oder Geschwindigkeitsbegrenzer- Fahren ohne Nachweis der technischen Überwachung- Beförderung von Gefahrgütern ohne Zulassung- Beförderung von Personen oder Waren ohne Führerschein oder ohne Gemeinschaftslizenz- Verwendung einer gefälschten Fahrerkarte- Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichtes.
Aber auch andere Verstöße können nach und nach dazu führen, die Lizenz entzogen zu bekommen. In Brüssel ist man im Sinne der Wettbewerbsgleichheit bestrebt, einheitliche Standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten durchzusetzen. Ob es was bringen wird, werden wir vielleicht gar nicht sehen. Zumindest nicht, wenn ich an die „Kontrollwut“ der Deutschen Beamten denke. Ups, das war ja jetzt Sarkastisch 🙂
Wer sich die Verordnung einmal genauer anschauen will, einfach mal hier klicken.
Gesetzesänderung zum BKrFQG
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz dient ja dazu um die Grundlage für die Weiterbildung zu bieten, damit wir alle 5 Jahre eben diese machen zu müssen.
Da in der Vergangenheit sehr viel Missbrauch mit den Weiterbildungen betrieben wurde, hat man jetzt einen Gesetzesentwurf diskutiert, der hier vorbeugen soll.
Auf der Seite des BMVI meinte Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinatorin der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik nach dem Beschluss:
Gut ausgebildete Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer sind das Rückgrat unserer Logistikbranche. Sie tragen tagtäglich Sorge dafür, dass unsere Warenströme reibungslos und sicher funktionieren. Damit das in Zukunft auch so bleibt, haben wir heute eine Gesetzesänderung beschlossen, die Missbrauch bei der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern im Güter- und Personenverkehr besser verhindern soll. Das kommt nicht nur den Fahrerinnen und Fahrern selbst zugute, sondern der gesamten Branche und allen Verkehrsteilnehmern,
Das Gesetz verbessert die bisherigen Kontrollmöglichkeiten, schafft und erweitert Bußgeldtatbestände und versieht diese mit einer strengeren Sanktion.
Eine weitere Neuerung ist eine Regelung für sogenannte „Grenzgänger“. Berufskraftfahrer, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen und in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten, haben oft Schwierigkeiten, ihre Weiterbildungsqualifikation EU-weit nachzuweisen. Das Gesetz schafft hier mit einer neuen Regelung Abhilfe, die es den Bundesländern bei Bedarf ermöglicht, einen zusätzlichen Nachweis der Fahrerqualifikation auszustellen. Dies betrifft überwiegend die Bundesländer, die an Frankreich grenzen.
Quelle: Pressemitteilung BMVI
In der Bundestagssitzung kam auch die Idee raus, das man die Eintragung der 95 zukünftig wegfallen lasse und statt dessen eine Bescheinigung in Form einer Karte ausstellen könnte. Dies würde vieles vereinfachen. Ich persönlich halte dies für Quatsch. Statt dessen, sollten die Eintragungsgebühren für die 95 Bundesweit wegfallen. Würde das Verlängern des Führerscheins für uns Fahrer billiger machen.