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Privatsphäre am Arbeitsplatz

Zuletzt aktualisiert am 27. November 2023

Angeregt durch einen meiner letzten Artikel, bzw. eher mehr aufgrund eines Kommentars dazu, dachte ich mir, ich guck mal, was Privatsphäre am Arbeitsplatz bedeutet und ob diese überhaupt existiert.

Doch zunächst einmal, was ist überhaupt Privatsphäre, oder besser, wie definiert man Privatsphäre eigentlich?

Definition


Laut Wikipedia definiert man Privatsphäre folgendermaßen:

Privatsphäre bezeichnet den nicht öffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Das Recht auf Privatsphäre gilt als und ist in allen modernen Demokratien verankert. Dieses Recht kann aufgrund des öffentlichen Interesses an einer Person oder zu Zwecken der Strafverfolgung eingeschränkt werden.

 

 

Privatsphäre und Bewerbungsgespräche

Wie immer nimmt bei Erklärungen um solche rechtlichen Themen keiner Rücksicht auf uns Lkw-Fahrer. Angesichts dessen beschreibe ich mal, wie das im Büro so läuft. Oder halt auch Angaben in Personalfragebögen … Dieser Artikel wird dann also was länger 🙂

Personalfragebögen

Auskunft geben über bestimmte Dinge

Sei es die Religion, Mitgliedschaft in Vereinen oder auch Gewerkschaften, solche Dinge werden gerne in Personalfragebögen erfragt. Da diese Dinge zum privaten Teil des Lebens gehören, brauchen diese entweder gar nicht, oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Gerade was die Frage mit der Gewerkschaft anbelangt, kann man Lügen. Auch die politische Weltanschauung fällt unter dieses Recht, da es ebenfalls nicht mit der Arbeit zu tun hat.
Allerdings gibt es auch hierbei Ausnahmen. Etwa dann, wenn man bei einer Partei arbeiten will und man dort nach anderen Mitgliedschaften gefragt wird. Bei einer Bewerbung einer kirchlichen Einrichtung könnte die Glaubensrichtung schon eine Rolle spielen, wenn man dort den Job hat. Sogar die sexuelle Neigung kann hiervon Belang sein, auch wenn das nun wirklich keinen etwas angeht, ob man Hetero- oder homosexuell ist.

Familienstand, Kinderwunsch oder Schwangerschaft?

Auch wenn gerade letzteres, die Schwangerschaft auf nur einen kleinen Prozentanteil auf die Angehörigen unserer Zunft zutrifft, so will ich doch darauf eingehen.
Was den Familienstand, der Kinderwunsch oder auch die Schwangerschaft anbelangt, so zählt dies auch mit in den privaten Bereich und muss eigentlich nicht beantwortet werden. Wobei der Familienstand spätestens so halbwegs bei der Angabe der Steuerklasse zum Vorschein kommt, ebenso die Anzahl der Kinder, wenn man denn welche hat. Was die Schwangerschaft anbelangt, so gibt es hier eine eindeutige Rechtsprechung.

Früher war es gerechtfertigt, dass der Arbeitgeber nach einer Schwangerschaft im Bewerbungsbogen fragte, und zwar dann, wenn die Tätigkeit im Falle einer Schwangerschaft untersagt war, wenn also zum Schutz des ungeborenen Kindes ein Beschäftigungsverbot galt. Der EuGH sah dies jedoch anders. Dieser urteilte, dass ein Beschäftigungsverbot nur während der Schwangerschaft gilt und hat somit nur einen vorübergehenden Charakter. Somit ist es einem Arbeitgeber zuzumuten, dass er mal auf eine Arbeitnehmerin während des Zeitraums der Schwangerschaft verzichtet.
Das gilt sogar bei befristeten Arbeitsverträgen!

Diskriminierung verboten
Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes besagt: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Leider gibt es Arbeitgeber, die sich nicht daran halten… Die Kirche z.b.

Vorstrafen

Auch so eine Sache, die gerne in Personalfragebögen gefragt werden. Solange der Job nicht im Zusammenhang mit dem begangenen Delikt steht, braucht man hier auch keine Auskunft geben, da sonst auch generell angenommen werden muss, der potenzielle Arbeitnehmer sei nicht vertrauenswürdig. Im Internet wird hier gerne das Beispiel von Verurteilung wegen Betrug und man möchte als Bankangestellter tätig werden.

Arbeitgeber dürfen in Vorstellungsgesprächen danach fragen, was dauerhaft Einfluss auf die Tätigkeit haben kann. Allerdings müssen sie darauf achten, keine Fragen zu stellen, die eine geschlechtsspezifische Benachteiligung zur Folge haben.
 


Privatsphäre während der Arbeitszeit

Natürlich gibt es auch während der Arbeitszeit ein gewisses Maß auf Privatsphäre. Was hier absolute NoGo’s sind, erkläre ich nun nachfolgend.

Fremdes Handy

An das Handy eines Arbeitskollegen zu gehen, ist ein NoGo. Zumindest dann, wenn es das private Handy ist. Und auch dann nicht, wenn es nur gut gemeint war! Ist es das berufliche Handy und der Kollege ist gerade nicht verfügbar, darf man auch nur im Notfall dran gehen.
Wird man nicht explizit darum geben, an das private Handy zu gehen, sollte man es besser lassen. Auch wenn es nur eine Textnachricht ist!

Schreibtische, Schubladen Staufächer

An einen fremden Schreibtisch darf man nicht so einfach dran gehen. Doch wer jetzt denkt, das gelte auch für Schubladen oder Staufächer im LKW, weit gefehlt. Gerade wenn man im Urlaub ist und der Aushilfsfahrer braucht etwas, wie z.b. die Tankkarte, Werkzeug, halt alles, was er zum Arbeiten braucht, sucht darf er auch einen Blick in die Schubladen / Staufächer des LKW’s werfen. Wer das nicht will, sollte halt seine privaten Sachen auch im Urlaub aus dem Fahrzeug räumen. Viele bauen sich auch extra Schlösser an die Staufächer im LKW, um diese abzuschließen. Wenn man das macht, dann sollte man auch darauf achten, dass auch nur die privaten Sachen eingeschlossen werden und nicht fahrzeugrelevante Dinge wie etwa die Fahrzeugscheine und Tankkarten.
 

Gesetzliche Regelungen

Um nun mal wieder auf den inspirierenden Kommentar zu kommen… Der Grundgedanke bei der Privatsphäre ist der, dass es einem Menschen möglich sein, muss, einen privaten, nicht zugänglichen Bereich zu haben, in dem er sich frei entfalten kann, ohne dass man befürchten muss, dass Dritte einen beobachten oder abhören können. Ein LKW zählt nicht zu einem solchen Bereich, da alleine schon die Firma in der Regel einen Ersatzschlüssel hat. Und ja ich weiß, es gibt Ausnahmen!

Jetzt wurde ja in jüngster Vergangenheit beschlossen, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit eben nicht mehr im LKW verbracht werden darf, bzw. es ist bisher nicht zu 100 % durch, aber das ist nur noch reine Formsache. Wobei, beschlossen ist auch nicht so ganz richtig. Eigentlich war es schon immer verboten, denn in der VO561/2006/EG stand immer drin, dass nur die verkürzte Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht werden darf. Das schließt also die regelmäßige aus.

Da ich ja nun schon oben geschrieben habe, dass ein LKW eben kein Bereich ist, der durch das Persönlichkeitsrecht / Privatsphäre abgedeckt ist und auch das Wohl der Allgemeinheit höher zu bewerten ist, als das eines einzelnen, ist weder die Privatsphäre noch das Persönlichkeitsrecht von der Neuregelung der Wochenruhezeit betroffen. Egal, was man hier als „Ausreden“ benutzen will.

Es stimmt zwar, dass man als Mensch das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, doch dies gilt jedoch nicht am Arbeitsplatz. Und der LKW ist in erster Linie eben nichts anderes als ein Arbeitsplatz!

Mehr zum Thema Privatsphäre findet man dank Google oder auch hier in der neuen Kategorie Privatsphäre im Internet.

Privatsphäre am Arbeitsplatz

by Christian time to read: 10 min
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