Zuletzt aktualisiert am 24. August 2020
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Das ändert sich 2018 mit den Führerscheinklassen C1 und C1E
Wie ja schon am Anfang des Jahres bekannt wurde, ändert sich in Sachen Führerscheinklassen C1 und C1E etwas.
Wer es noch nicht mit bekommen hat, sollte jetzt mal weiter lesen.
Da durch ein EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland etwas Druck aufgekommen ist, hat das Bundesverkehrsministerium Änderungen im Fahrerlaubnisrecht vorgenommen, die nicht ohne weitreichende Folgen für die Betroffenen sein werden. Und das auch noch Rückwirkend zum 19.01.2013.
Was wurde denn nun geändert?
Nun bislang galten die Führerscheinklassen C1 und C1E als „unbegrenzt“ gültig. Zwar galt auch hier die Regelung erst ab 50 zum Arzt und somit eine Verlängerung, aber ansonsten waren diese von der 5 Jahres Frist befreit.
Genau das wurde nun geändert und zwar Rückwirkend, zum 19.01.2013. D.h. nun, dass viele Berufstätige, die gerade auf diese Führerscheinklasse angewiesen sind, besser jetzt noch Fix Ihre Module machen sollten, bevor Sie dann ab Januar ohne gültigen Führerschein rumfahren.
ABER!
Natürlich gibt es auch hier wieder gewisse Ausnahmeregelungen….
Die 5 Jahresfrist gilt für Führerscheine der o.g. Klassen, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden! Also müssten alle, die ab diesem Datum den Führerschein erhalten haben, alle 5 Jahre zum Arzt, damit dieser Verlängert werden kann.
Quelle: TüV
Altführerscheine sind nicht betroffen
Wer schon vorher seinen Führerschein gemacht hat, kann Glück haben 🙂
Denn wer seinen Führerschein in dem Zeitraum vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 gemacht hat, ist fein raus und genießt somit den Bestandsschutz. Heißt nichts anderes, als das man hier erst mit 50 zum Arzt muss.
Gleiches gilt auch für die Inhaber der alten Klasse 3, die bis 31.12.1998 neu erteilt wurden. Auch die müssen nichts unternehmen, denn diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.
Es gibt aber noch eine weitere Änderung für die Führerscheinklassen C1, C1E, C und C, die ebenfalls ab dem 19.01.2013 erteilt wurden.
Dieser Personenkreis ist nicht mehr berechtigt, Fahrzeuge zu führen die zur Personenbeförderung ausgelegt sind und eine Gesamtmasse von 3.500kg übersteigen. Dazu braucht man dann die Klassen D1 und D1E. Ausgenommen sind insbesondere Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, anerkannten Rettungsdiensten, des THW, Krankenwagen und Wohnmobile. Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Straftat sanktioniert.
Von daher, geht fix zum Arzt, wenn Ihr der neuen Regelung unterliegt, bis Januar ist es nicht mehr weit!
Ach ja… Kommentare, dass man in Deutschland keinen Führerschein braucht, könnt Ihr Reichsbürger Euch sparen, die werden eh kommentarlos gelöscht!