Zuletzt aktualisiert am 6. Mai 2018
Als Fahrer bekommt man im Laufe des Berufslebens, dass eine oder andere Leiden mit auf dem Weg.
Sei es der Bandscheibenvorfall oder auch wie u.a. in meinem Fall, Abnutzungserscheinungen einzelner Gelenke.
Das nennt man dann Arthrose. Aktuell bei mir rechtes Handgelenk und beide Kniegelenke. Letzteres liegt auch an meinem Übergewicht und das frühere ständige „von der Ladefläche“ oder aus dem LKW springen.
Den Theater hab ich dann jetzt damit.
Knie-Arthrose als Berufskrankheit
Eine Arthrose in beiden Kniegelenken lässt sich unter gewissen Umständen nun als Berufskrankheit durch die BG anerkennen.
Doch damit das so ist müssen gewisse Dinge gegeben sein:
- Die Arthrose ist erstmalig nach dem 30.09.2002 aufgetreten
- Ganz wichtig : Sie muss an beiden Kniegelenken gleichzeitig aufgetreten sein.
Ist die Arthrose vor dem Stichtag nur an einem Knie aufgetreten und tritt nachdem Stichtag auch am anderen Gelenk auf, hat man hier schon schlechte Karten.
Arthrose sind Gelenkschmerzen, die durch meist verschleißbedingte Schäden an der Knorpelschicht zwischen den Knochen entstehen. Für bestimmte Tätigkeiten mit hoher Kniebelastung wurde die Arthrose im Knie (sogenannte Gonarthrose) 2009 als mögliche Berufskrankheit anerkannt, etwa für Tätigkeiten, die häufiges Knien oder Hocken erfordern. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Neuerkrankungen nach dem 30. September 2002.
Urteil des Bundessozialgericht
Dem Bundessozialgericht in Kassel lag ein Fall vor, wo der Kläger die Stichtagsregelung anfechten wollte. Leider ohne Erfolg.
Er war jahrelang als Maurer tätig und somit häufigen Kniebelastungen ausgesetzt. Im September 2002, somit vor dem Stichtag, wurde im linken Knie eine Arthrose diagnostiziert. später folgten verschleißbedingte Schmerzen und eine eingeschränkte Beweglichkeit am rechten Knie. 2003 erhielt der Mann rechts ein künstliches Kniegelenk.
2009 wurde die Knie-Arthrose in den „Katalog“ der Berufskrankheiten aufgenommen. 2010 klagte der o.g. Maurer auf anerkennung seiner Knie-Arthrose als Berufskrankheit. Die BG Bauwirtschaft lehnte ab.
Das Bundessozialgericht in Kassel gab der BG recht und entschied in Ihrem Urteil, dass nach dem Wortlaut der Berufskrankheitenverordnung die verschleißbedingte Arthrose der Kniegelenke ein „einheitlicher Erkrankungsverlauf“. D.h. es müssen beide Kniegelenke vom Verschleiß betroffen sein und das auch zur gleichen Zeit.
Weiter heißt es:
Dafür spreche auch, dass der Verschleiß und die darauf beruhenden Beschwerden „auf derselben Ursache beruhen, das heißt auf ein und dieselbe Tätigkeit zurückzuführen sind“.
Da hier eine Arthrose im linken Knie schon im September 2002 und damit vor dem Stichtag vorlag, scheide eine Anerkennung als Berufskrankheit aus, urteilte das BSG am 20. März 2018 (Az.: B 2 U5/16 R).
Quelle: VDK