Polensprinter
Die sog. Polensprinter sollen nun auch unter die Lenk und Ruhezeiten Verordnung fallen und einen Digitalen Fahrtenschreiber bekommen. Allerdings nur, wenn diese im Internationalen Transport eingesetzt werden. Da immer mehr Unternehmen leichte Nutzfahrzeuge (LCV) verwenden, schlagen die Abgeordneten vor, dass Unternehmen, die leichte Nutzfahrzeuge mit mehr als 2,4 Tonnen für den internationalen Verkehr verwenden, auch die EU-Vorschriften für stabile Einrichtungen, Kabotage und Lenkzeiten einhalten müssen, um mögliche Schlupflöcher zu vermeiden. Ob dadurch wirklich mögliche Schlupflöcher geschlossen werden, halte ich für fraglich. Ich sehe da bereits eines….
Sollte das allerdings kommen, ist es nur zu begrüßen, da dann auch diese Fahrzeuge grundsätzlich über eine geeignete Schlafmöglichkeit verfügen müssen. Wobei diese umgekippten Telefonzellen auf dem Dach in meinen Augen eher ungeeignet sind.
Was noch?
Im Bereich der Kabotage gibt es den Vorschlag, dass Sie zeitlich begrenzt bleibt. Innerhalb einer 7 tägigen Frist sollen die Kabotagefahrten auf 48 Stunden begrenzt werden. Damit soll eine Verzerrung nationaler Märkte verhindert werden. Die Kabotage würde im selben Land nicht erlaubt sein, bevor 72 Stunden nach der Rückkehr des LKWs in seinen Mitgliedstaat der Registrierung vergangen sind.
Der Verkehrsausschuß im Europaparlament hat gegen die Aufnahme der Fahrer und Fahrer in die Entsenderichtlinie entschieden. Doch es gibt ja auch noch einen Beschäftigungsausschuß (scheinbar haben die für alles einen Ausschuß…). Dieser hat sich für die Aufnahme der Fahrer ab der ersten Minute entschieden.
Das ganze muss alles noch durchs Plenum, damit das ganze abgesegnet oder abgesägt wird. Es soll aber wohl auch Abgeordnete geben die eine Verdoppelung der möglichen Lenkzeiten auf 180 Stunden in 3 Wochen durchaus begrüßen. Ich hoffe nicht das das so kommt. 90 Stunden in 2 Wochen (Doppelwoche) sind schon ausreichend genug.
[stextbox id=“alert“]Die hier beschriebenen Änderungen der Lenk und Ruhezeitverordnung sind noch nicht beschlossene Sache. Daher werden bei nicht beachtung immer noch Bußgelder fällig![/stextbox]Fakt ist mal, dass durch die Ausklammerung uns Fahrer aus der Entsenderichtlinie in Sachen Sozialdumping nichts für uns geändert wurde. Die Deutschen Unternehmen sind immer noch im Wettbewerbsnachteil und das wird sich auch nicht ändern, wenn diese Regelungen so kommen.
Dadurch, dass wir bald 2 Stunden mehr Lenkzeit bekommen, um „nach Hause“ zu kommen, wird nicht nur die Verkehrssicherheit gefährdet, nein, diese Ausnahmeregelung wird bald gängige Praxis sein, da Sie mit in die Tourenplanung einfließen wird. Sollte da nicht noch ein weiterer Riegel vorgeschoben werden in irgendeiner Form um einen Missbrauch zu verhindern, sehe ich schwarz. Dann sind 2x die Woche 12 Stunden und ansonsten 3x die Woche 11 Stunden möglich.
Ich hoffe auch, dass die am Anfang erwähnten Marokkanischen Erntehelferinnen nun endlich mal Hilfe bekommen. Und wenn es im Form von Kaufverweigerungen in den jeweiligen Läden kommt.
Seiten: 1 2