Inhaltsverzeichnis
Der gläserne LKW wird Realität. Denn ab morgen müssen alle Neu zugelassenen LKW den „smarten“ Fahrtenschreiber verbaut haben.
Ich hatte schon vor einigen Jahren darüber berichtet, dass es in naher Zukunft, den gläsernen LKW geben wird. Doch was das nun im einzelnen bedeutet, hier mal ein kleiner Überblick:
Die Fernabfrage
Es gibt schon seit längerem Techniken, die das Auslesen des digitalen Tachos / der Fahrerkarte möglich machen, wenn das Fahrzeug nicht auf dem Firmengelände steht, bzw. der Fahrer nicht greifbar ist. Mercedes hatte dies mit dem Fleetboard System als erster Hersteller überhaupt im Programm, andere sind auf den Zug aufgesprungen und nun gibt es diese Systeme von vielen Herstellern.
Alle bisher verbauten Fahrtenschreiber sind nur
Die erste Generation. Egal welche Releases diese Fahrtenschreiber haben, es ist und bleibt die erste Generation.
Mit dem „Smarten“ Fahrtenschreiber wird nun die Generation 2.0 ins Leben gerufen.
Was kann der, was gibt es zu beachten?
Neue Fahrerkarten
GPS Überwachung
DSRC – Dedicated Short Range Communication
Neue Fahrerkarten
Es wäre ja nicht etwas Neues, wenn es nicht neue Fahrerkarten geben würde. Leider macht es der neue Tacho unumgänglich, das neue Fahrerkarten benötigt werden.
Aber locker bleiben. Wer demnächst einen neuen LKW bekommt, muss nicht sofort zur Führerscheinstelle rennen und eine neue Karte beantragen, wenn seine alte noch gültig ist.
Die Fahrerkarten der 1. Generation funktionieren auch mit dem neuen Tacho, da dieser Auf und Abwärtskompatibel ist. Es werden zwar aufgrund der fehlenden Datenfelder gewisse Daten nicht gespeichert, wie etwa die Ortskennung die mittels GPS Überwachung möglich ist. Es wird weiterhin nur die Länderkennung gespeichert. Auch wenn es ein neuer Fahrtenschreiber ist, beim Stecken / ziehen der Karte ist es weiterhin notwendig, das man als Fahrer das Land eingibt, in dem man beginnt oder endet.
Die Werkstätten müssen zur Aktivierung und Kalibrierung definitiv neue Karten haben. Denn die bisherigen Werkstattkarten funktionieren nicht mit dem neuen Tacho. Auch die Unternehmerkarten sollten nach Ablauf ersetzt werden.
[stextbox id=“info“]Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine gültige Fahrerkarte der ersten Generation gegen eine der 2. Generation zu tauschen / ersetzen![/stextbox]Wir werden dann demnächst eh alle die neuen Karten bekommen.
GPS Überwachung
Die neuen Fahrtenschreiber haben entweder eine interne oder eine externe GNNS Antenne. Damit muss der neue Fahrtenschreiber die Positionsdaten auf der Karte des Fahrers als auch im Massenspeicher hinterlegen. Auf der Fahrerkarte geht das nur, wenn es eine Karte der zweiten Generation ist.
Im Kleingedrucktem bedeutet das Folgendes:
Nach jeweils 3 angehäuften Lenkstunden wird einmal per GPS die Position auf die Karte und in den Massenspeicher gespeichert. Das ganze passiert nicht, wenn der Fahrer in der Zeit zwischen dem Stecken der Karte und der Entnahme der selbigen, weniger als 3 Stunden Lenkzeit zusammen bekommt.
DSRC – Dedicated Short Range Communication
Vorab: Ob oder ab wann die Kontrollorgane über die notwendige Technik verfügen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass die mal mittlerweile mitgedacht und die Technik rechtzeitig bestellt haben. Also geht einfach davon aus, dass man euch auch mit dem neuen Tacho schon kontrollieren kann.
Ich hatte weiter oben schon die „Fernabfrage“ angesprochen. Das ist etwas übertrieben, denn die Reichweite ist begrenzt. Anders als in meinem Artikel aus 2013 beschrieben, kann man nicht aus ganz Europa auf euren Tacho zugreifen, sondern lediglich im Vorbeifahren.
Doch was kann man denn nun im Vorbeifahren auslesen?
In der VO 165/14 EG (Artikel 9 Absatz 4) ist das klar geregelt (wie so einiges anderes auch):
- letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung
- längste Unterbrechung der Stromversorgung
- Sensorstörung
- Datenfehler, Weg und Geschwindigkeit
- Datenkonflikt Fahrzeugbewegung
- Fahren ohne gültige Karte
- vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit
- Zeiteinstellungsdaten
- Einstecken der Karte während des Lenkens
- Kalibrierungsdaten, einschließlich des Datums der zwei letzten Kalibrierungen
Bei dem ganzen soll es um eine einfachere Kontrolle für die Beamten gehen.
Probleme und Sonstiges
Probleme wird es zu Beginn mit Sicherheit mit der Technik geben. Das kann nun mal nicht Ausgeschlossen werden.
Der Neue Tacho wäre nicht der neue Tacho, wenn sich auch an der Hardwarearchitektur geändert hätte.
Hintergrund ist, dass die Möglichkeiten der Manipulationen zu reduzieren. Ausschließen kann man das nicht, denn irgendwo gibt es immer einen Weg.
Noch ein paar Dinge zum Thema Nachrüstung:
Fahrzeuge, die nur in Deutschland eingesetzt werden, müssen aktuell nicht mit dem neuen Tacho nachgerüstet werden. So wie der derzeitige Stand ist, können die Fahrtenschreiber der 1. Generation bis an ihr Lebensende weiter benutzt werden. Etwas anderes ist es mit Fahrzeugen, die Grenzüberschreitend eingesetzt werden. Diese müssen ab 2034 umgerüstet sein.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 165/14