Zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2022
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Die Deutsche Verkehrszeitung, kurz DVZ, veröffentlichte am 13.04.21 einen Artikel, aus dem hervorgeht, dass das BAG laut einer der DVZ vorliegenden Dienstanweisung, 21 Staaten sog. Abschläge gewehrt.
Dass wir Fahrer in Sachen Bußgelder nicht vor dem Gesetz gleich sind, bzw. dass ausländische Fahrer nicht nur hier „bevorzugt“ werden, haben wir schon immer vermutet. Durch diesen Artikel wurde nun ein Teil unserer Vermutungen amtlich gemacht.
Eine Liste mit 185 Ländern
185 Länder auf einer Liste, 21 erhalten diese Rabatte und davon sind noch mal 7 Staaten Mitglied in der EU.
Selbst die Staffelung, wer wie viel Rabatt bekommt, steht auf der Liste. Länder wie Polen, Tschechien, Ungarn und Kroatien bekommen 25 %, Bulgarien, Litauen und Lettland je 50 %. Aber auch ganz andere Länder wie bspw. Aserbaidschan (Ölreiches Land), Albanien, die Mongolei, Kasachstan und Weißrussland.
Laut DVZ hat das Bundesamt für Güterkraftverkehr die Existenz und auch die noch heutige Anwendung dieser Liste bestätigt!
Durchs Gesetz geschützt
Laut dem Artikel handelt es sich um eine Dienstanweisung aus dem Jahre 2017. Und, jeder im BAG beschäftigte Mitarbeiter hat diese Anweisung zu befolgen.
Die Grenze ab wann dieser „Rabatt“ gewährt werden muss, liegt bei 250 € und ist auch noch durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gedeckt. Im OWiG steht drin, dass „das Verschulden der betroffenen Person, aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen berücksichtigen“ sind.
§ 17 OWiG regelt die Höhe des Bußgeldes. Sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen gelten, werden min. 5 € und maximal 1.000 € angesetzt.
Der Deutsche Fahrer
Aus meiner langjährigen Erfahrung als Teil dieser Branche weiß ich, der Deutsche ist hier immer der Dumme. In den vergangenen 25 Jahren wurde ich in Sachen Bußgeld nicht 1x nach meinen eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen gefragt oder das diese überhaupt in Erwägung gezogen wurden. Heißt, die Bescheide wurden festgesetzt, bei Einspruch wurde es noch teurer. Wirtschaftliche Verhältnisse interessieren dabei nicht. Bin ja kein ausländischer Fahrer.
Dazu kommt, dass je nach Schwere des Verstoßes auch ein Berufsverbot ausgesprochen werden kann.
Keine Gleichbehandlung
Sicherlich, das BAG bzw. die zuständige Bußgeldstelle müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigen, sofern die Strafen über 250 € gehen.
Eine Sauerei ist es allerdings, dass dies nur bei ausländischen Fahrern der Fall ist und bei uns deutschen Fahrern nicht. Zumal es für uns Deutsche mehr Aufwand ist, die wirtschaftlichen Verhältnisse im Nachhinein noch geltend zu machen, während bei den anderen Fahrern gleich darauf „Rücksicht“ genommen wird anhand einer „Rabatttabelle“.
Warum gibt es so eine „Dienstanweisung“ nicht für Deutsche Fahrer?
Quelle: DVZ