Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2023
Stille Kündigung. Was ist das überhaupt, warum macht man das? In der letzten Zeit geistert immer wieder dieser Begriff durchs Netz, wenn man sich mal ein wenig in Bezug auf Arbeitsrecht informieren will. Doch was ist das genau? Das will ich heute mal näher erläutern.
Ob man nun ständig durch das blöde Handy erreichbar ist, oder im Homeoffice durch Mails, Chats etc. Quite Quitting, die Stille Kündigung, ist eine Sache die man in den USA sehr gut kennt.
Hierzu, Lande könnte man das ganze auch Dienst nach Vorschrift kennen. Etwas, wo man sich auch gerade in unserer Branche schwer mit tut. Beim Be- und Entladen auf Pause stellen, samstags noch mal eben los oder grade erst reinkommen. Stunden kloppen, bis der Arzt kommt, kennt man gerade im Nahverkehr.
Dienst nach Vorschrift
Bei der Stillen Kündigung wird nicht der Job gekündigt, sondern lediglich die unbezahlte Mehrarbeit. Gerade Fahrer mit Festgehalt haben hier ein großes Problem. Egal, wie viele Stunden gemacht sind, man bekommt in der Regel immer das gleiche Gehalt überwiesen. Denn bei vielen steht immer noch keine feste Summe an Stunden in den Arbeitsverträgen, die man für das ausgehandelte Gehalt arbeiten muss.
Der ungefähre Passus „die geleisteten Stunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ entspricht schon lange nicht mehr der gültigen Rechtsprechung. Es muss mittlerweile drinstehen, wie viele Stunden genau damit gemeint sind und wie der Rest vergütet wird.
Quite Quitting oder zu Deutsch, die Stille Kündigung beschreibt hier den Dienst nach Vorschrift. Heißt, unvergütete Mehrarbeit wird nicht mehr geleistet. Gerade die jüngere Generation besteht ja auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance, für mich die Aussage: Ich will gerade so viel arbeiten, wie ich muss, damit ich mehr Freizeit habe. Kann man machen, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Auswirkungen auf unsere Branche
Klar kann man auch bei uns machen. Der Gesetzgeber erlaubt eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden bzw. die Arbeitszeit kann auch auf 60 Stunden ausgeweitet werden (§ 21a ArbZG) wenn im Durchschnitt von 16 Wochen die Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird.
In der Regel sind 208 Stunden so erlaubt, genauer gesagt dank § 21a ArbZG sind sogar 240 Stunden im Monat möglich. Allerdings auch nur dann, wenn im Durchschnitt von 16 Wochen 48 Stunden nicht überschreitet. Was darüber hinaus geht, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Rechtliches
Die Frage, ob die Stille Kündigung arbeitsrechtlich relevant ist, muss man sich schon stellen. Denn inwieweit dies tragbar ist, oder ob auch eventuell ein Kündigungsgrund vorliegen könnte, sollte man schon abklären.
Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt dazu in einem Interview mit der Zeitschrift LTO die Stille Kündigung: „Hier kann die Person leistungsfähig und auch leistungswillig sein, aber eben nur in dem vertraglichen Rahmen. Die Arbeitsleistung kann also einwandfrei sein. Aber: Ich leiste keine Überstunden, übernehme keine Mehrarbeit und melde mich nicht freiwillig, wenn es um die Verteilung von Extra-Aufgaben oder Sonderprojekten geht.“ Nach seinen Worten muss das keine arbeitsrechtliche Relevanz haben: „Solange der Beschäftigte das erfüllt, was er vertraglich leisten muss, ist die arbeitsrechtliche Handhabe sehr eingeschränkt.“
Aus eigener Erfahrung kann ich allerdings sagen, dass das mit der Stillen Kündigung auch ein zweischneidiges Schwert sein kann. Gerade wenn man sieht, dass andere Arbeitskollegen bei gewissen Dingen bevorzugt werden, sollte man sich nicht beschweren. Viele Arbeitgeber sehen es positiv, wenn der Arbeitnehmer „etwas engagierter“ ist.