Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2023
Klar, sonst würde ich ja nicht fragen 😀
Also, heute 31.12.2022. Morgen geht der Mist wieder von vorn los. 12 Monate, 52 Wochen, 365 Tage, 525.960 Minuten und die Sekunden erspare ich euch. Ich denke, was es nächstes Jahr alles so neues gibt, brauche ich auch in diesem Artikel nicht zu schreiben.
Was aber bspw. an vielen vorbeigegangen ist, seit diesem Jahr gibt es auf EU Ebene vorgaben, wie ein Sicherer / gesicherter Parkplatz auszusehen hat. Und nein, ein Hotel muss immer noch nicht dafür sorgen, dass man mit dem LKW vor deren „Tür“ parken kann. Wer auch immer sich diesen Mist hat einfallen lassen.
Ach ja, Mist einfallen lassen
Da gab es dieses Jahr ja so einiges, was man auf Facebook lesen musste. Ein / zwei ganz bestimmte Personen waren oder sind es auch heute noch ganz vorn mit dabei. Nein, deren Namen werde ich extra nicht nennen. Sie werden sich schon angesprochen fühlen.
Da wäre bspw. der Blödsinn, dass ein Unternehmer für mich als Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung abschließen müsste, für den Fall, dass es während meiner betrieblichen Tätigkeit unverschuldet zu einem Unfall kommt und dieser Unfall zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren kommt. Dann muss lediglich der Unternehmer die Kosten für dieses Verfahren tragen, aber eine Pflicht für eine Rechtsschutzversicherung gibt es nach wie vor nicht.
Was war noch?
Ach ja, das Thema #Eisplatten ist wie jedes Jahr immer wieder ein problematisches Thema. Problematisch deshalb, weil vielen die Einsicht fehlt, dagegen etwas tun zu müssen / wollen.
Und auch wenn ich noch mehr Leuten auf den Fuß trete, das Basiswissen in Sachen Lenk- und Ruhezeiten, allgemeinen Verkehrsrechtlichen Dinge (auch die, die man in der Fahrschule mal gelernt hat) lassen deutlich zu wünschen übrig.
Gerade was die Lenk- und Ruhezeiten angeht, haben sehr viele Nachholbedarf. Zumal letztens noch irgendwo bei Facebook behauptet wurde, dass man, obwohl die regelmäßige Wochenruhezeit von 45 Stunden oder mehr nicht im LKW verbracht werden darf, diese jeweils für 11 Stunden nicht im Fahrzeug verbringen dürfte, die restliche Zeit aber schon. Und das ist falsch. Wenn es heißt, ich darf die 45h oder mehr nicht im Fahrzeug verbringen, dann auch nicht nur teilweise oder wie ich gerade Lust habe. Gesetze sind nun mal keine Empfehlungen.
Auch was Verkehrsschilder angeht. Gut damit tun sich auch andere Verkehrsteilnehmer schwer, jedoch den Unterschied zwischen zulässigem und tatsächlichen Gesamtgewicht sollte man in der Beschilderung als Profi schon kennen.
Links zeigt das Verkehrszeichen 253 mit einem Zusatzschild für Gewichtsbeschränkungen. Heißt, wird das Verkehrsschild mit diesem Zusatzschild angeordnet, heißt das:
1. Das Verbot ist auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen, einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t beschränkt.
2. Durchgangsverkehr liegt nicht vor, soweit die jeweilige Fahrt
a) dazu dient, ein Grundstück an der vom Verkehrsverbot betroffenen Straße oder an einer Straße, die durch die vom Verkehrsverbot betroffene Straße erschlossen wird, zu erreichen oder zu verlassen,
b) dem Güterverkehr im Sinne des § 1 Absatz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes in einem Gebiet innerhalb eines Umkreise von 75 km, gerechnet in der Luftlinie vom Mittelpunkt des zu Beginn einer Fahrt ersten Beladeorts des jeweiligen Fahrzeugs (Ortsmittelpunkt), dient; dabei gehören alle Gemeinden, deren Ortsmittelpunkt innerhalb des Gebietes liegt, zu dem Gebiet, oder
c) mit im Bundesfernstraßenmautgesetz bezeichneten Fahrzeugen, die nicht der Mautpflicht unterliegen, durchgeführt wird.
3. Ausgenommen von dem Verkehrsverbot ist eine Fahrt, die auf ausgewiesenen Umleitungsstrecken (Zeichen 421, 442, 454 bis 457.2 oder Zeichen 460 und 466) durchgeführt wird, um besonderen Verkehrslagen Rechnung zu tragen.
Erläuterung
Diese Kombination ist nur mit Zeichen 253 zulässig.
Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Fahrzeugkombinationen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine, einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers.
Erläuterung
Das Zeichen kann in einer Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist.
Quelle: Verkehrsportal
Dass viele auch mit diesem Verkehrsschild Probleme haben, ist klar. Verkehrszeichen 277. Überholverbot für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 3,5 Tonnen! Gilt allerdings nicht für Busse und PKWs.
Auch hier kann ein Zusatzschild mit einer Gewichtsangabe angeordnet werden.
So hoffentlich qualmt euch nun nicht noch mehr die Birne, als eh schon unnötig ist. Fakt ist, am nicht vorhandenen Basiswissen muss was geändert werden. Wir wollen alle Profis sein und dazu gehört auch ein fundiertes Wissen, was Gesetze und Verordnungen angeht. Es wäre schon mal vielen geholfen, wenn die Lenk- und Ruhezeiten sitzen würden. VO 561/2006/EG oder auch die Fahrpersonalverordnung (was die Deutsche Umsetzung der 561 ist) helfen dabei.
Was gibt es sonst noch
Es haben sich wieder neue Initiativen gegründet und auf die Fahne geschrieben, das Image der Branche und vor allem von uns Fahrern zu verbessern. Wir Fahrer selbst spielen dabei keine Rolle. Das war auch nicht anders zu erwarten. Daher erwähne ich das hier nur am Rande. Ich gehe mal davon aus, dass auch 2023 wieder ein paar ganz Schlaue auf diese Idee kommen werden und der Meinung sind, das Rad müsse neu erfunden werden.
Seit diesem Jahr trifft sich auch der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, weil man gemerkt hat, dass der Fahrermangel inzwischen doch größere Ausmaße hat, als bisher angenommen.
Die Sitzungen sind immer recht interessant, vor allem auch, wie naiv die Politiker sind und scheinbar nicht so recht glauben wollen, dass auch die Politik der letzten Jahre daran schuld ist, dass immer mehr vom Bock runtergehen.
Auf vieles wird nur oberflächlich eingegangen, wie die Parkplatzproblematik. Hier will man mit dem Problem eher so umgehen, dass man kaum neue Stellflächen schaffen will, dafür dann eher Begegnungsverkehre bevorzugt.
Im Hinblick auf Löhne will man dann doch eher einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Ob das hilfreich ist, bleibt abzuwarten, aber ich selbst bevorzuge auch diese Variante. Denn wenn ich ehrlich bin, ich habe keine Lust bei einem Bewerbungsgespräch mich mit Löhnen locken zu lassen, die unter aller Sau sind. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag kann das verhindern. Nach oben hin kann man sich ja immer noch verbessern.
So das soll es nun als wesentliches zu 2022 von meiner Seite aus gewesen sein. Was Testberichte angeht, hoffe ich, dass ich 2023 auch wieder den einen oder anderen Test machen kann. Eigentlich wollte ich ja dieses Jahr noch vor der Messe den Ford F-Max Probefahren, seitens Ford war man auch einverstanden, jedoch gab es von der Ford Vertretung, die mir den LKW zur Verfügung stellen sollte, keine Rückmeldung. Dann ist das halt so. Vielleicht kann mir ja der eine oder andere Mal seine Erfahrungen mit dem Gerät mitteilen. Aus Fahrersicht versteht sich.
Und nun wünsche ich euch und euren Familien einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Übertreibt es nicht, denkt auch in 2023 daran: Runter mit Schnee und Eis, haltet Abstand. Und das Image des Fahrers können nur wir selbst verbessern. Achtet auf eure Gesundheit, ihr habt nur die eine. Geht mehr zum Arzt, das bewahrt euch hoffentlich vor bösen Überraschungen.
Zum Schluss noch eine Liste mit Schneeräumstationen in Deutschland. Wie ich schon erfahren habe, ist diese Liste nicht ganz aktuell, da bspw. Fulda Nord kein Gerüst mehr hat.