Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Noch was zum Thema Kündigung

Viele Arbeitgeber machen sich ein aktuelles Urteil des BAG zur Nutze, um Arbeitnehmern den ausstehenden Lohn nicht zahlen zu müssen. Man sieht das Urteil als Freibrief an und legt dieses Urteil fantasievoll aus. Daher sollte man sich immer darüber im Klaren sein, wann welches Handeln als Arbeitnehmer unangenehme Konsequenzen haben kann.

Doch worum geht es eigentlich? Es geht um das BAG Urteil vom 08.09.21 (Az. 5 AZR 149/21), welches Arbeitgebern mittlerweile als Steilvorlage dient, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einfach einzustellen. Denn dieses Urteil hat zudem geführt, was Arbeitnehmer nicht auf dem Schirm hatten / haben und Betriebsräte befürchteten.

Welches Urteil eigentlich?

Das Bundesarbeitsgericht hatte seinerzeit entschieden: Kündigt ein Arbeitnehmer den Job und reicht gleichzeitig eine Krankmeldung ein, die eben genau dann »endet«, wenn die Kündigungsfrist abläuft, hat die AU keine Beweiskraft.

Was im Umkehrschluss bedeutet: Kündigst Du und reichst eine AU über den genauen Zeitraum der Kündigungsfrist ein, muss Dir Dein Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Anders sieht es aus, wenn Du den Gegenbeweis antrittst, dass Du doch krank bist.

Glaubt man nun vielen Arbeitsrechtlern, so wird dieses Urteil mittlerweile als Freibrief, mal eben den Beschäftigten den Lohn vorzuenthalten. Doch so einfach ist das nicht.

Arbeits- und Landesarbeitsgerichte eilen zur Rettung

Hier mal zwei Fälle, wo der jeweilige Arbeitgeber das Nachsehen hatte und zahlen musste:

Ein Arbeitnehmer meldete sich krank, er Arbeitgeber sprach kurze Zeit später die Kündigung aus. Weitere Krankmeldungen folgten auf die Erste. Aufgrund des vermeintlichen Freibriefes durch das Urteil des BAG stellte der Arbeitgeber die Lohnzahlungen ein. Somit war der Mitarbeiter gezwungen zu klagen und bekam recht. Denn anders als im Urteil des BAG, war hier der Sachverhalt ein ganz anderer.
Denn wie schon geschrieben, war es nicht der Arbeitnehmer, der gekündigt und dann eine Krankmeldung eingereicht hatte, sondern der Arbeitnehmer hatte sich zuerst krankgemeldet und wurde daraufhin gekündigt.

Der Arbeitgeber musste nicht nur den ausstehenden Lohn zahlen, sondern auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Das Ganze fand vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen, (Urteil vom 8.3.2023, Az. 8 Sa 859/22) statt.

Der nächste Fall war auch einer von denen, wo der Arbeitgeber baden ging und zahlen musste:

Ein Arbeitnehmer, dessen befristeter Arbeitsvertrag kurz vor dem Auslaufen stand, meldete sich zwei Wochen vor Ablauf des Vertrages krank. Büro war schon aufgeräumt, die Schlüssel für die Bürotür lagen auf dem Tisch. Anlas, für den AG zu behaupten, die AU sei erschlichen und stellte die Lohnfortzahlung ein, denn es sei offensichtlich, dass der AN nicht mehr zur Arbeit erscheinen wolle.

Aber das Gericht sah es anders. Nur weil das Büro aufgeräumt und die Schlüssel auf dem Tisch liegen, die privaten Sachen schon fehlen, sei das kein Grund anzunehmen, der AN würde nicht mehr zur Arbeit kommen wollen. Denn es kommt immer auf die besonderen Umstände an. In diesem Falle gab der Arbeitnehmer an, grundsätzlich keine privaten Dinge im Büro aufzubewahren und der Schlüssel lag öfter mal auf dem Tisch, da es ein gemeinschaftlich genutztes Büro sei. Landesarbeitsgericht Meck-Pomm vom 8.2.2023 (Az. 3 Sa 135/22).

Fazit

Nur weil man kündigt und gleichzeitig eine AU einreicht, auch wenn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit exakt mit der Kündigungsfrist endet, muss der Arbeitgeber nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass die AU erschlichen ist. Das wird sich aber nur vor Gericht klären lassen und kann auch im Zweifelsfall für den Arbeitnehmer nach hinten losgehen.

Meine Meinung

Dass Arbeitgeber dieses Urteil ausnutzen, war abzusehen. Dass man krank wird, davor kann man sich nur bedingt schützen. Aber wenn es sich vermeiden lässt und die AU nur als Grund genommen wird, die letzten Wochen bis zum Jobwechsel zu überbrücken, um da nicht mehr hinzumüssen, sollte man in meinen Augen die Arschbacken zusammen kneifen. Die Zeit geht auch rum. Auch wenn es schwerfällt. Aber wie gesagt, es ist nur meine Meinung.

Noch was zum Thema Kündigung

by Christian time to read: 5 min
1