Sporadisch gibt es lustige Leute, die fragen nach den Lenk- und Ruhezeiten. Ob die das nun ernst meinen, oder zum Spaß eine sinnlose Diskussion lostreten wollen, weiß ich nicht. Aber nun ja. Die Lenk- und Ruhezeiten zu kennen, gehört meines Erachtens zum Grundwissen. Also das, was man auf jeden Fall wissen muss. Ohne dem geht es nicht oder es wird halt teuer.
Allerdings, dass es bei vielen mit dem Basiswissen hapert, ist nichts Neues und kommt auch nicht nur in unserem Beruf vor.
Wo ist das Ganze überhaupt geregelt
Die Mutter aller Gesetze, die für das Fahrpersonal darstellt, ist die VO561/2006/EG. In dieser EU-Verordnung ist eigentlich alles geregelt, was wir Fahrer dürfen und was nicht, so wie auch, was unsere Disponenten und Arbeitgeber dürfen und was nicht. Auf nationaler Ebene heißt das Fahrpersonalverordnung / Fahrpersonalgesetz.
Ruhezeiten: Wie sind sie definiert
Die Regeln für die EU-weit geltenden Lenk- und Ruhezeiten findet man in Kapitel II der o.g. Verordnung. Es sind die Artikel 6 – 9, die sich mit diesem Thema beschäftigten.
Darin ist geregelt, dass die tägliche Lenkzeit max. 9 Stunden (nach 4,5h müssen 45 Minuten Lenkzeitunterbrechung stattfinden, welche auch innerhalb der 4,5h zu je 1x 15 und 1x 30 Minuten gesplittet werden können, und zwar genau in der Reihenfolge) beträgt, bzw. 2x pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden darf. Die täglichen Ruhezeiten 11 Stunden betragen, bzw. diese 3x zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzt werden dürfen.
Diese Art von Fragen tauchen bei Facebook immer wieder auf. Ob die ernst gemeint sind, oder wieder nur sinnlose Diskussionen anregen soll, lasse ich mal dahingestellt.
Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben.
Beträgt der Teil der täglichen Ruhezeit, die in den 24-Stunden-Zeitraum fällt, mindestens 9 Stunden, jedoch weniger als 11 Stunden, so ist die fragliche tägliche Ruhezeit als reduzierte tägliche Ruhezeit anzusehen.
VO561/2006/EGA Artikel 8 Abs. 2
Erklärung dazu? Kein Problem. Ein Tag hat bekanntlich 24 Stunden. Egal, ob die Erde dabei rund oder flach ist, ob Sommer oder Winterzeit herrscht. 24 Stunden gelten immer!
Heißt also ich habe innerhalb eines gesamten Tages (von 24 Stunden) die Zeit, meine Arbeit zu erledigen (9 Stunden Lenkzeit + Be- und Entladung + Pausen und Bereitschaftszeiten) und muss dann min. 11 bzw. max. 9 Stunden Ruhezeit einlegen. Je nachdem, was ich zur Verfügung habe.
Um es mal mit Uhrzeiten zu belegen: Ich fange morgens um 6 Uhr an, dürfte dann bis um 16:45 Uhr fahren, oder halt bis 16:45 Uhr Fahren, Be- und Entladen. Warum 16:45 Uhr? Wegen der 45-minütigen Lenkzeitunterbrechung (Pause), die ich nach spätestens viereinhalb Stunden einlegen muss.
Allerdings kann ich mit Bereitschaftszeiten das ganze auch noch bis um 19:45 Uhr strecken, darf dann aber nur noch eine Ruhezeit von 9 Stunden einlegen, da ich sonst den bereits erwähnten 24-Stundenzeitraum überschreite. Klar kann ich auch länger Pause machen. Es zählt aber dann weiterhin nur als verkürzte tägliche Ruhezeit. Jedoch beginnt der neue 24 Stundenzeitraum dann erst, wenn man den Tacho wieder auf Arbeitszeit stellt.
Gibt es dazu noch andere Regeln?
Mir fällt da spontan nur eine ein, welche allerdings vorwiegend den Nahverkehr betrifft und da dann auch nur was die Lenkzeitunterbrechungen angeht.
Im Arbeitszeitgesetz ist im § 4 ArbZG festgelegt, dass man nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten darf. Genauer gesagt:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
§ 4 ArbZG.
Ich bevorzuge dabei Folgendes: Je nachdem, was ich zuerst erreiche (Lenkzeit von 4,5h oder 6 Stunden reine Arbeitszeit, wobei Lenkzeit = Arbeitszeit ist) muss ich entweder 15 Minuten Pause (30 Minuten, wenn ich die Pause nicht splitte) machen oder 45 Minuten bei der Lenkzeitunterbrechung. Heißt also, mit Ablauf der letzten Minute (5:59h), sollte man schon auf dem Parkplatz stehen. GloboFleet bspw. wertet schon die erste Minute darüber als Verstoß.
Man kann natürlich auch treu dem Gesetz 6 Stunden arbeiten, macht dann 15, 30 oder 45 Minuten Pause und macht dann regulär weiter, bis die tägliche Gesamtarbeitszeit erreicht ist.