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Lenk- und Ruhezeiten – So schwer ist das doch nicht

Doppelwoche und andere Regelungen

Die gesamte Lenkzeit innerhalb einer Arbeitswoche darf 56 Stunden nicht überschreiten. Innerhalb von 2 Wochen maximal 90 Stunden. Heißt, um es auf die Spitze zu treiben: In der ersten Woche reize ich meine Lenkzeiten voll aus, sodass ich nicht über die 56 Stunden komme. Für die zweite Woche habe ich dann nur noch 34 Stunden reine Lenkzeit zur Verfügung, da ich ja nicht über 90 Stunden kommen darf. Heißt, wenn ich mittwochs meine 90 Stunden voll habe, darf ich erst in der Folgewoche Montags um 00:01 wieder losfahren, unabhängig davon, ob man eine Wochenruhezeit eingelegt hat oder nicht. Denn, eine Woche zählt von Montag bis Sonntag und eine Wochenruhezeit muss ich zwar spätestens nach 6 24-Stundenzeiträumen einlegen, ist aber nicht an bestimmte Wochentage gebunden. So sollte für die Erbsenzähler reichen.

Ja und die Arbeitszeit? Das ist kein Problem. Denn laut § 21a ArbZg kann meine wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 16 Wochen ein Durchschnitt von 48 Stunden nicht überschritten wird.

Splitten der täglichen Ruhezeit

Hört sich zwar komisch an, aber auch das ist möglich. Die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden kann ich in 1x 3 Stunden und 1x 9 Stunden splitten und gilt dann als vollwertige tägliche Ruhezeit und nicht als verkürzte. Ich komme dann zwar rechnerisch auf 12 Stunden insgesamt, aber das ist ja egal.

Verkürzen der wöchentlichen Ruhezeit

Das die wöchentliche Ruhezeit min. 45 Stunden betragen muss, setze ich mal voraus. Wenn nicht, dann weiß man es jetzt. Doch wenn ich die tägliche Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden verkürzen kann, kann man auch die wöchentliche Ruhezeit verkürzen? Ja, das geht. Auf maximal 24h. Also alles, was in dem Zeitraum von 24 und 45 Stunden liegt, gilt als verkürzte Wochenruhezeit. Und wie oft darf man die wöchentliche Ruhezeit hintereinander verkürzen?

In Artikel 8 Abs. 6 der VO561/2006/EG steht das so:

(6)   In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:

  • zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder
  • Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss.

Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit.

Artikel 8 Abs. 6 VO561/2006/EG

Um das ganze mal zu übersetzen: Ich darf zwischen 2 regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nur 1x verkürzen und muss bei der nächsten regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit die Zeit dranhängen, die bei der verkürzten wöchentlichen Ruhezeit verkürzt habe.
Ums mal mit Zahlen auszudrücken: Verkürze ich meine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden auf 32 Stunden, muss ich die Differenz (13 Stunden) bei der nächsten wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden hinten dranhängen. Also 45 + 13 ergibt eine Gesamtzeit von 68 Stunden, die ich Pause machen muss. Je mehr ich verkürze (bis maximal 24h), umso mehr muss ich hinten dranhängen.

Zwischendurch mal das Urteil des EuGH

In Ungarn hatte ein Lokführer geklagt, weil er vor oder nach freien Tagen oder Urlaubstagen keine Pause von elf Stunden bekam. Klingt komisch, ist aber so. Das Ganze ging irgendwann vor den EuGH, weil die Gerichtsbarkeit in Ungarn da Klärungsbedarf sah. Das Ergebnis kann man hier nachlesen: dejure.org

Laut europäischer Arbeitszeitrichtlinie hat ein Arbeitnehmer Anrecht auf 11 Stunden tägliche Ruhezeit innerhalb eines 24-Stundenzeitraumes. Und ja, auch die können verkürzt werden. Zumindest bei bestimmten Berufen, zu denen wir auch zählen. Dazu kommen min. 24 Stunden ununterbrochene Freizeit innerhalb einer Woche. Zur Erinnerung: Wir haben 45 Stunden!

Um es kurz zu machen: Der EuGH kam zu dem Entschluss, dass die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit 2 voneinander zu trennende Zeiten seien. Jedoch käme die tägliche Ruhezeit zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu.

Ändert sich was für uns Fahrer jetzt durch das Urteil? Nein. Denn wie ich schon geschrieben habe, haben wir ohnehin ein Anrecht auf min. 45 Stunden wöchentlicher Ruhezeit und nicht nur 24 Stunden, wie die anderen Arbeitnehmer. Somit ändert sich bei uns, so die Aussage von Fachausbildern, nichts durch das Urteil. Denn in diesem Urteil geht es rein um das Arbeitszeitgesetz. Die VO562/2006/EG wiegt als EU Verordnung schwerer (EU Recht vor nationalem Recht).

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Lenk- und Ruhezeiten – So schwer ist das doch nicht

by Christian time to read: 18 min
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