Aufgrund des aktuellen Waldzustandsberichtes 2024 wird die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO auch für das Jahr 2025 in NRW, Hessen und eventuell auch Niedersachsen verlängert.
D.h. dass wir auch im Jahre 2025 mit einem zulässigen Gesamtgewicht im Holzbereich fahren dürfen, sofern es sich um Kalamitätsholz handelt.
Dabei ist zu beachten, dass Fahrzeuglänge erneut 23 Meter nicht überschreiten darf.
Das Schreiben des Bundesumweltamtes kann hier eingesehen werden:
Bildquellen
- WhatsApp Image 2023-02-18 at 17.16.01: Jullian Drilling