Es ist der Irrglaube vieler. Immer wieder kann man in Internetforen oder in Gesprächen mit Kollegen hören: Wir sind jetzt EU-Berufskraftfahrer.
Fragt man dann mal genauer nach, was dieser Beruf eigentlich ist, so sind viele fälschlicherweise der Meinung, Sie wären nun Berufskraftfahrer nach §4 Abs. 1 Satz 2 BkrFQG, weil Sie entweder die beschleunigte Grundqualifikation gemacht, oder die 35-stündige Weiterbildung absolviert haben. Zumal es ja auch Fahrschullehrer gibt, die solche Gerüchte auch noch verbreiten.