Zuletzt aktualisiert am 29. Juli 2016
Wie man auf der DSLV berichtet, backt sich Frankreich in Sachen Lenkzeiten seinen eigenen Kuchen.
Galten bisher auch in Frankreich die Zeiten des Beifahrers als Bereitschaftszeit, machen sich die Franzosen aufgrund der seit dem 01.03.2016 gültigen VO 165/2014 neue Regeln.
[stextbox id=“alert“]In dieser Sache gibt es aktuelle Änderungen. Diese finden sich am Ende des Beitrages![/stextbox]
Die Französischen Behörden interpretieren die Änderungen der VO 165/2014 (speziell Artikel 34) nun so, das die bisherige Beifahrerzeit als galt „Lenkzeitunterbrechung“, zählt diese Zeit in Frankreich nun zur Lenkzeit. Ja Ihr lest richtig. In Frankreich ist das nun Lenkzeit. Und somit müsste nicht nur nach 4,5h Lenkzeit eine 45 Minütige Pause eingelegt werden, sondern nach insgesamt 9 bzw. 10h Lenkzeit wäre Feierabend. Somit wäre der Sinn einer Doppelbesatzung verfehlt.
Laut DSLV soll es in Frankreich diesbezüglich schon zu saftigen Strafzahlungen gekommen sein. Allerdings habe man sich schon bei der EU-Kommission beschwert. Die Kommission wird Frankreich in einem ersten Schritt auffordern, sich zur gegebenenfalls vertragsverletzenden Anwendung des EU-Rechts zu erklären.
Mal abwarten was daraus wird. Damit der DSLV das Ausmaß der Kontrollen besser gegenüber der Kommission darstellen zu können, nimmt man gerne Erfahrungsberichte bei etwaigen Kontrollen zur Weiterleitung entgegen.
Quelle: DSLV
PS: Obwohl wenn man es recht bedenkt… Es könnte auch ein Vorgezogener Aprilscherz sein. Unser vom letzten Jahr hatte ja sehr guten Erfolg 😀
Update
Wie nun in der Verkehrsrundschau bekannt wurde, stellt Frankreichs Transportministerium seinen Polizisten nun das Armutszeugnis aus und stellt klar, dass bei einer Doppelbesatzung nach dem Wechsel keine 45 Minütige Pause eingelegt werden muss. Laut dem Ministerium haben die Polizisten dies zuletzt falsch interpretiert…
Bildquellen
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