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Heute nun wurde das sog. Road Package von EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc vorgestellt. Und sorgte dann doch für Überraschungen.
Es soll also Sozialer werden… Nun warten wir mal ab was geplant wurde. Gestern hatte ich noch einen Artikel veröffentlicht, der zumindest schon mal eine Frage klären sollte. Diesen können wir dann mal getrost in die Tonne kloppen. Denn nachdem was heute in Brüssel veröffentlicht wurde, gilt das bald nicht mehr.
Kabotageregelung wurde „überarbeitet“
Galt in Sachen Kabotage bisher, dass man 3 Touren innerhalb eines Landes machen durfte, wurde die Regelung nun auf 5 Tage EU weit festgelegt. Eine Begrenzung der Touren gibt es dabei nicht. Das bedeutet, auch Ausländische Unternehmen dürfen innerhalb dieser 5 Tage so viele Touren fahren, wie legal machbar sind.
Wochenruhezeit
Auch hier soll sich in Zukunft etwas ändern: So soll es in Zukunft möglich sein, dass man die Wochenruhezeit 2x hinter einander verkürzen kann, muss aber nach der dritten Woche ausgeglichen werden. Und das ohne Unterbrechung. Das würde dann bedeuten, verkürzt ein Fahrer die ersten beiden Wochenruhezeiten auf 24h so ist am ende der dritten Woche der Ausgleich von 42 Stunden + die regelmäßige Wochenruhezeit von 45 Stunden fällig. Denn der Ausgleich ist die Differenz der Verkürzten Wochenruhezeit. Heißt also, verkürze ich auf 24h beträgt die Differenz 21 Stunden. Bei 2 hintereinander verkürzten Wochenruhezeiten auf 24 Stunden, sind das dann 42 Stunden nur für den Ausgleich. Dann braucht man vor Donnerstag Abends in der folge Woche nicht mehr los.
Schlafmöglichkeiten
Da es ja reichlich Zeit für Spekulationen gab, habe ich mich ja auch hinreißen lassen und habe beim BAG nachgefragt, wie ich denn das verbringen der Regelmäßigen Wochenruhezeit bei Bekannten nachweisen müsste.
Wie ich bereits oben schrieb, können wir das bald in die Tonne kloppen. Denn nach ersten Informationen soll das verbringen der Regelmäßigen Wochenruhezeit und somit auch der Ausgleich entweder zu Hause ODER im Hotel verbracht werden. Eine andere Schlafmöglichkeit gibt es laut ersten Informationen hier wohl nicht. Somit würde auch das Übernachten bei Bekannten wegfallen.
An der reinen Dauer der Lenk und Ruhezeiten wird nichts geändert. Man darf nach wie vor nur 9 bzw. 2x die Woche 10 Stunden Lenken und dann min. 11 bzw. 9 Stunden Ruhepause haben. Allerdings könnte sich hier die Taktung der Lenkzeiten ändern. Aber das bleibt abzuwarten.
Es sei an dieser Stelle auch noch erwähnt, dass das ganze noch nicht amtlich ist! Also nicht jetzt schon mit der neuen Regelung anfangen und dann hinterher bei einer Kontrolle heulen, wenn man bestraft wird.
Quelle: Eurotransport.de
Meine Meinung dazu:
Ob das ganze nun auch zu einem Fairen Wettbewerb führt ist fraglich, denn alleine die Tatsache das die Kabotage auf 5 Tage geändert wird und es keine Einschränkung mehr in der Anzahl der Touren gibt, ist hier schon wieder in bestimmten Bereich viel Platz für Ausländische Unternehmen, munter unter die Preise zu kloppen. Mir fällt da auf Anhieb der Holzbereich ein, denn schon jetzt setzen Regionale Unternehmen lieber auf die Fachkräfte aus Polen… Und wenn die jetzt 5 Tage lang 24h das Holz aus dem Wald holen dürfen…. Gute Nacht Marie….
Was die geplante Änderung der Wochenruhezeiten anbelangt, so wirklich gewonnen hat man dadurch nichts. Gut die Hardcore Trucker dürfen jetzt legal 3 Wochen am Stück im LKW pennen. Mehr aber auch nicht. Die sonstigen Lenk und Ruhezeiten bleiben die gleichen. In sofern ändert sich da nicht wirklich was.