Veröffentliche Beiträge in “Hilfe”
Seit fast 2 Jahren gibt es nun die EPAL Halbpalette und kaum einer kennt Sie.
Wer damals so wie ich regelmäßig bei ET-Radio das EPAL Paletten Magazin "Genial Einfach, einfach Genial" gehört hat, wird es schon wissen. Vor 2 Jahren brachte EPAL (European Pallet Association e.V.) einen weiteren Qualitätsladungsträger auf den Markt. Die EPAL Halbpalette.
der vergangenen Tage. Ich war lange am überlegen ob ich auch was dazu schreiben sollte. Doch was? Egal was ich schreiben würde, das Leid der Hinterbliebenen lindert sich dadurch nicht. Auch wenn alleine die Tatsache mit dem Unfall auf der A6 wo ein LKW eine Familie fast ausgelöscht hat, 4 Kinder und die Mutter tot, der Vater schwebt meines Wissens nach immer noch in Lebensgefahr. Ich glaube, ich würde da nicht wieder aufwachen wollen, wenn es meine beiden Kinder und meine Frau erwischt hätte.
Was Sie wirklich leisten, oder auch eben nicht
Viele Fahrer haben immer noch Vorurteile gegenüber den seit Herbst 2015 vorgeschriebenen Assistenzsystemen. Zu oft wird die Meinung vertreten, dass diese Systeme den Fahrer bevormunden würden und man gar nicht mehr "Herr über die Maschine" sei. Doch würden sich diese Fahrer mal mit dem Thema beschäftigen, würden diese "Vorurteile" verschwinden.
[caption id="attachment_3264" align="alignleft" width="150"] Eingangsbereich des Kundencenters in Wörth[/caption]
Donnerstag war ich bei Mercedes in Wörth einen neuen LKW abholen. Gut das haben andere auch schon, doch wer schreibt schon darüber?
Die Eindrücke die ich dort sammeln konnte, waren massig. Der Aufenthalt dort einfach nur Klasse, wobei ich es schade fand, das man bei der Werksbesichtigung keine Bilder machen konnte. Gut, das ist auch verständlich.
Ich veröffentliche hier einen weiteren Beitrag von Gregor Ter Heide, der hier ja immer recht fleißig meine Artikel kommentiert. Dieser Artikel stammt auch wieder zu 100 % von ihm und ist wie auch der letzte über den Bundesmanteltarifvertrag, sehr lesenswert und informativ.
Wir Fahrer kennen das, alle 5 Jahre brauchen wir einen neuen Führerschein und eine neue Fahrerkarte.
Meine alte Fahrerkarte war bis zum gestrigen Tage nur gültig. Gut die neue habe ich schon länger bei mir, sofern kein Problem. Doch wie ich dann heute Nacht feststellen musste, wird das ein Problem, wenn man die alte Karte über ihren Nutzungszeitraum hinaus benutzen muss!
Das LAG Berlin-Brandenburg entschied in einer Verhandlung darüber, dass zu erwartende krankheitsbedingte Fehlzeiten von 17,4 Wochen keinen Grund darstellen, jemanden fristlos zu kündigen.
Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
Soweit der §6 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetztes. Leider steht in dem Absatz nicht drin, wie hoch dieser Zuschlag sein soll. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG) urteilte nun darüber.