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Titelbild: 6G-Sensing: Wenn das Mobilfunknetz dich erkennt – auch ohne Smartphone

6G-Sensing: Wenn das Mobilfunknetz dich erkennt – auch ohne Smartphone

6G-Sensing könnte Menschen ohne Smartphone erkennen, Stürze registrieren und Vitalzeichen messen. Welche Chancen bietet die Technik und welche Gefahren entstehen für unsere Privatsphäre?

Mobilfunknetze sollen künftig nicht mehr nur Daten übertragen. Mit 6G-Sensing könnten sie auch Bewegungen, Menschen und Gegenstände in ihrer Umgebung erkennen. Unter bestimmten Bedingungen sogar ohne Smartphone. Die Technik könnte Verschüttete aufspüren, Unfälle erkennen oder Atembewegungen messen. Gleichzeitig stellt sie uns vor eine unangenehme Frage: Wer darf uns erfassen, wenn wir davon möglicherweise überhaupt nichts mitbekommen?

Dein Handy liegt zu Hause. Kann das Mobilfunknetz dich trotzdem erkennen?

Stell dir vor, du gehst spazieren und lässt dein Smartphone bewusst zu Hause.

Keine Standortfreigabe, keine App, kein GPS. Du möchtest einfach deine Ruhe haben.

Bisher bedeutet das zumindest, dass dein Smartphone keine Standortdaten über das Mobilfunknetz liefern kann, weil du es gar nicht dabeihast.

Doch mit einer Technik, an der für die nächste Mobilfunkgeneration gearbeitet wird, könnte sich etwas Grundlegendes verändern.

Ein entsprechend ausgestattetes Funknetz könnte unter bestimmten Bedingungen erkennen, dass sich ein Mensch in einem Bereich bewegt, ohne dass dieser ein Smartphone oder ein anderes elektronisches Gerät mit sich führen muss.

Das Ganze nennt sich 6G-Sensing.

Und bevor jetzt jemand an Science-Fiction oder geheime Überwachungstechnik denkt: Dahinter steckt ein reales Forschungsgebiet, an dem Universitäten, Netzwerkausrüster und internationale Standardisierungsgremien arbeiten.

Die entscheidende Frage ist nicht mehr nur, welche Daten ein Mobilfunknetz übertragen kann.

Es geht auch darum, was das Netz aus den Funkwellen über seine Umgebung erfahren könnte.

Wie funktioniert 6G-Sensing überhaupt?

Um die Technik zu verstehen, müssen wir uns zunächst anschauen, was mit Funkwellen passiert.

Ein Mobilfunkmast sendet elektromagnetische Wellen aus. Diese breiten sich aus, treffen auf Gebäude, Fahrzeuge, Bäume oder Menschen und werden teilweise reflektiert, abgeschwächt oder in ihrer Ausbreitung verändert.

Das passiert schon heute.

Normalerweise interessiert sich ein Mobilfunknetz vor allem dafür, dass die übertragenen Daten zuverlässig beim Empfänger ankommen.

Beim sogenannten Integrated Sensing and Communication, kurz ISAC, sollen diese Funkwellen zusätzlich als Sensoren genutzt werden.

Das Grundprinzip erinnert an Radar.

Verändert sich eine Reflexion, kann ein dafür entwickeltes System unter geeigneten Bedingungen Rückschlüsse auf Bewegung, Position oder Geschwindigkeit eines Objekts ziehen.

Ein Mensch, der durch einen Raum läuft, verändert die Funkausbreitung anders als ein stehender Schrank.

Auch ein Fahrzeug hinterlässt andere messbare Veränderungen als ein Fußgänger.

Mit entsprechender Signalverarbeitung lassen sich solche Unterschiede auswerten.

Dabei wird nicht zwangsläufig ein Kamerabild erzeugt. Ein Funksensor misst zunächst Signale, aus denen ein Computer Informationen ableiten kann.

Je nach Ausstattung und Verfahren könnten beispielsweise Bewegungen, Abstände oder bestimmte Bewegungsmuster erkannt werden.

Wichtig ist allerdings: Nicht jeder gewöhnliche Mobilfunkmast wird dadurch automatisch zu einem Radar. Dafür sind geeignete Hardware, Software, Frequenzbereiche und Messverfahren erforderlich.

Auch bedeutet die Fähigkeit, Menschen zu erkennen, nicht automatisch, dass das System ihre Identität kennt.

Menschen erkennen, ohne dass sie ein Smartphone besitzen

Hier wird die Technik besonders interessant – und aus Datenschutzsicht problematisch.

Bisher verbinden viele Menschen die Ortung durch Mobilfunk hauptsächlich mit ihrem Smartphone.

Das Gerät meldet sich im Netz an. Der Netzbetreiber kann daraus bestimmte Standortinformationen ableiten.

Bei 6G-Sensing wäre grundsätzlich auch eine andere Form der Erfassung möglich.

Ein Mensch könnte lediglich dadurch erfasst werden, dass sein Körper Funkwellen beeinflusst.

Das funktioniert prinzipiell unabhängig davon, ob er ein Smartphone besitzt, dieses eingeschaltet hat oder überhaupt Kunde des jeweiligen Mobilfunkanbieters ist.

Es geht dann zunächst um die Erfassung eines Objekts beziehungsweise eines Menschen im überwachten Bereich.

Ob daraus ein dauerhaft verfolgbares Bewegungsprofil entsteht, hängt von der technischen Leistungsfähigkeit, der eingesetzten Infrastruktur und der Verarbeitung der Daten ab.

Und genau darin liegt ein Problem.

Denn während ich bei meinem Smartphone noch bestimmte Funktionen deaktivieren oder das Gerät ausschalten kann, habe ich über die Funkwellen einer fremden Infrastruktur zunächst keine vergleichbare Kontrolle.

Kann 6G-Sensing auch durch Wände schauen?

Diese Frage dürfte viele Menschen beschäftigen.

Funkwellen können bestimmte Materialien durchdringen. Das kennen wir beispielsweise vom WLAN, das auch im Nachbarzimmer funktioniert.

Unter geeigneten Bedingungen können Funksensoren deshalb Bewegungen erfassen, obwohl sich zwischen Sensor und Person ein Hindernis befindet.

Allerdings hängt das stark vom verwendeten Frequenzbereich und vom Material ab.

Eine dünne Innenwand verhält sich anders als eine massive Stahlbetonwand. Metallische Abschirmungen können Funkwellen erheblich beeinflussen.

Daraus folgt nicht, dass ein zukünftiger Mobilfunkmast automatisch jedes Zimmer eines Gebäudes überwachen kann.

Trotzdem ist die grundsätzliche Möglichkeit einer Erfassung hinter bestimmten Hindernissen real.

Und damit müssen wir uns auch fragen, wie die Privatsphäre innerhalb von Wohnungen oder anderen geschützten Räumen gewährleistet werden soll.

Atemfrequenz und Herzschlag messen – ganz ohne Körperkontakt?

Was zunächst etwas unglaublich klingt, wurde in wissenschaftlichen Versuchen bereits demonstriert.

Beim Atmen bewegt sich der Brustkorb leicht. Auch der Herzschlag verursacht winzige körperliche Bewegungen.

Entsprechend empfindliche Funksysteme können versuchen, diese Veränderungen über reflektierte Signale zu messen.

Eine im Juni 2025 veröffentlichte Forschungsarbeit untersuchte ein kombiniertes Funk- und Sensorsystem, mit dem in einer kontrollierten Büroumgebung Atem- und Herzfrequenzen von Versuchspersonen erfasst werden konnten.

Die Forscher verwendeten dafür speziell entwickelte Funksignale und verglichen die Ergebnisse mit herkömmlichen Messverfahren.

Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung.

Allerdings darf man solche Laborergebnisse nicht mit einer flächendeckend verfügbaren medizinischen Funktion gleichsetzen.

Entfernung, Hindernisse, mehrere Personen und störende Bewegungen können die Messung erheblich erschweren.

Trotzdem zeigt dieser Versuch, welche Möglichkeiten in der Verbindung von Funktechnik und Sensorik stecken.

Und damit kommen wir zu den wirklich positiven Seiten.

Wenn Technik Leben retten kann

Verschüttete nach einem Erdbeben finden

Nach einem schweren Erdbeben zählt jede Minute.

Rettungsmannschaften müssen herausfinden, ob sich unter eingestürzten Gebäuden noch Menschen befinden.

Häufig ist es schwierig, Lebenszeichen wahrzunehmen. Verletzte können bewusstlos sein, nicht sprechen oder nicht mehr auf sich aufmerksam machen.

Funksensorik könnte dabei helfen, unter geeigneten Bedingungen kleinste Bewegungen oder möglicherweise sogar Atembewegungen zu erkennen.

Dafür müsste der Verschüttete kein Mobiltelefon besitzen.

Solche Verfahren könnten Rettungskräfte dabei unterstützen, Bereiche gezielter zu untersuchen und Hinweise auf Überlebende zu erhalten.

Allerdings ist damit noch nicht bewiesen, dass zukünftige 6G-Netze Menschen zuverlässig durch dicke Trümmerfelder hindurch erkennen können.

Die Bedingungen nach einem Gebäudeeinsturz sind wesentlich komplizierter als in einem Forschungsraum.

Trotzdem gehört die Suche und Rettung von Menschen ausdrücklich zu den untersuchten Anwendungsgebieten von ISAC.

Stürze und andere Unfälle erkennen

Stell dir einen älteren Menschen vor, der allein in seiner Wohnung lebt.

Er stürzt und kann anschließend nicht mehr aufstehen.

Heute können bestimmte Smartwatches oder Hausnotrufsysteme helfen. Allerdings muss der Betroffene dafür ein geeignetes Gerät tragen oder einen Notruf auslösen können.

Eine zukünftige Funk-Sensorik könnte möglicherweise auch ohne tragbares Gerät erkennen, dass sich ein Mensch plötzlich ungewöhnlich bewegt und anschließend längere Zeit regungslos bleibt.

Wenn das System entsprechend eingerichtet ist, könnte daraus ein Alarm entstehen.

Das wäre allerdings nur dann sinnvoll, wenn die Erkennung zuverlässig funktioniert, die betroffene Person einer solchen Überwachung zugestimmt hat und tatsächlich jemand auf den Alarm reagiert.

Denn eine falsche Alarmmeldung ist ärgerlich. Ein übersehener schwerer Unfall kann dagegen lebensgefährlich sein.

Mehr Sicherheit bei gefährlicher Alleinarbeit

Auch in meinem Beruf könnte das irgendwann interessant werden.

Ich arbeite als Berufskraftfahrer im Rundholztransport.

Vor etwa fünf Jahren bin ich bei der Arbeit vom Ladekran gefallen und mit dem Rücken auf den gefrorenen Waldboden aufgeschlagen. Dabei brachen drei Dornfortsätze meiner Wirbelsäule.

Mein Handy lag im Fahrerhaus.

Ich musste mich trotz der Verletzungen selbst zurück in den Lkw bewegen, um Hilfe zu holen.

Ein gewöhnliches GPS-System hätte möglicherweise nur angezeigt, wo mein Lkw steht.

Eine zukünftige, entsprechend geeignete Sensorinfrastruktur könnte dagegen vielleicht erkennen, dass ein Mensch gestürzt ist und sich anschließend nicht mehr bewegt.

Aber gerade im Wald stellen sich erhebliche technische Fragen.

Dichte Bäume, schwieriges Gelände und fehlende Funkinfrastruktur können die Erfassung beeinträchtigen.

Deshalb ist das kein Ersatz für die Notruftechnik, die heute bereits verfügbar ist.

Welche Möglichkeiten es für Berufskraftfahrer heute gibt, erläutere ich ausführlich in meinem separaten Beitrag über GPS-Ortung und Unfallhilfe.

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr und in der Industrie

Auch abseits medizinischer Notfälle wird 6G-Sensing erforscht.

Ein denkbares Anwendungsgebiet ist die Erkennung von Fahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern.

Entsprechend ausgestattete Systeme könnten künftig zusätzliche Informationen über ihre Umgebung liefern.

Solche Daten wären möglicherweise für intelligente Verkehrssteuerungen, automatisierte Fahrzeuge oder die Absicherung unübersichtlicher Bereiche interessant.

Auch in Industrieanlagen könnten Funkverfahren helfen, Personen oder bewegliche Maschinen zu erkennen.

Allerdings muss man zwischen dem Erkennen einer Bewegung und einer sicherheitskritischen Anwendung unterscheiden.

Wenn eine Anlage wegen einer erkannten Person automatisch stoppen soll, muss das System besonders hohe Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllen.

Ein Forschungsdemonstrator allein reicht dafür nicht.

Die Kehrseite: Wenn aus Umgebungserkennung Überwachung wird

Bisher haben wir vor allem über die möglichen Vorteile gesprochen.

Doch dieselbe Technik, die einem Rettungsdienst helfen könnte, einen Menschen zu finden, kann grundsätzlich auch zur Beobachtung von Personen eingesetzt werden.

Und damit kommen wir zu einem Problem, das meiner Meinung nach mindestens ebenso viel Aufmerksamkeit verdient wie die technischen Möglichkeiten.

Nehmen wir an, ein entsprechend ausgestattetes System kann feststellen, ob sich Menschen in einem Raum befinden und wie sie sich bewegen.

Dann könnte es beispielsweise auch interessant sein für jemanden, der wissen möchte, wann eine Wohnung leer steht.

Oder für einen Arbeitgeber, der möglichst genau erfahren will, wie sich Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit bewegen.

Denkbar wären auch Anwendungen zur Überwachung öffentlicher Räume.

Dabei muss ein System nicht einmal den Namen einer Person kennen, um problematische Informationen zu sammeln.

Schon ein wiedererkennbares Bewegungsmuster kann sensible Rückschlüsse ermöglichen.

Wird eine Person später mit anderen Daten verknüpft, könnte aus einer zunächst anonymen Beobachtung unter bestimmten Umständen ein personenbezogenes Bewegungsprofil entstehen.

Ob solche Anwendungen tatsächlich entstehen und rechtlich zulässig wären, ist eine andere Frage.

Aber wir sollten darüber sprechen, bevor entsprechende Systeme zum Alltag gehören.

Was bedeutet das für unsere Privatsphäre?

Besonders problematisch wäre eine Erfassung, von der die betroffenen Menschen überhaupt nichts wissen.

Bei einer klassischen Videoüberwachung ist zumindest häufig erkennbar, dass Kameras installiert sind.

Ein Funksensor muss dagegen nicht wie eine Kamera aussehen.

Seine Messfunktion könnte Bestandteil einer Kommunikationsanlage sein, deren eigentlicher Zweck für Außenstehende zunächst völlig harmlos erscheint.

Wie soll jemand erkennen, ob eine solche Anlage gerade kommuniziert oder zusätzlich ihre Umgebung erfasst?

Wer entscheidet, welche Informationen verarbeitet werden?

Dürfen Unternehmen Bewegungsmuster speichern?

Und wie könnte ein Mensch verhindern, dass er ohne seine Einwilligung erfasst wird?

Diese Fragen sind keineswegs nur theoretisch.

Die europäische Standardisierungsorganisation ETSI hat im März 2026 einen Bericht veröffentlicht, der sich ausdrücklich mit den Sicherheits- und Datenschutzproblemen solcher Systeme beschäftigt.

Darin geht es unter anderem um unbefugte Erfassung, die Verarbeitung sensibler Messdaten und die Frage, wie Menschen über eine mögliche Erfassung informiert werden können.

Besonders schwierig wird das bei Menschen, die überhaupt kein Gerät besitzen, über das man sie informieren oder ihre Einwilligung einholen könnte.

Das zeigt: Auch die Fachleute, die an dieser Technik arbeiten, sehen den Schutz der Privatsphäre als eine wesentliche Herausforderung.

Welche Daten könnten entstehen?

Nicht jede ISAC-Anwendung benötigt dieselben Informationen.

Für eine Verkehrssteuerung könnte es genügen, die ungefähre Position und Geschwindigkeit eines Fahrzeugs zu erkennen.

Ein System zur Sturzerkennung müsste dagegen Bewegungsveränderungen eines Menschen auswerten.

Bei einer Messung von Atem- oder Herzfrequenz wäre man bereits im Bereich potenziell sehr sensibler Gesundheitsinformationen.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob ein System solche Daten technisch erfassen kann.

Wir müssen auch klären, wofür sie verwendet werden dürfen, wer Zugriff erhält und wie lange sie gespeichert werden.

Ein sinnvoller Ansatz wäre, nur die Informationen zu verarbeiten, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind.

Ein Rettungssystem muss beispielsweise nicht zwangsläufig sämtliche Bewegungen einer Person dauerhaft archivieren.

Für die Alarmierung könnte es ausreichen, eine gefährliche Situation zu erkennen und anschließend nur die notwendigen Informationen weiterzugeben.

Doch solche Beschränkungen müssen technisch und rechtlich durchgesetzt werden.

Kann man sich gegen 6G-Sensing schützen?

Das ist eine schwierige Frage.

Bei der klassischen Smartphone-Ortung gibt es zumindest bestimmte Möglichkeiten, die eigene Datenübermittlung zu begrenzen.

Bei einer passiven Erfassung über Funkreflexionen funktioniert das nicht unbedingt.

Denn der menschliche Körper beeinflusst Funkwellen unabhängig davon, ob wir das möchten.

Ein ausgeschaltetes Smartphone verhindert diese physikalische Wechselwirkung nicht.

Daraus darf allerdings nicht der Schluss entstehen, dass zukünftig jeder Mensch jederzeit und überall verfolgt werden kann.

Dafür wären entsprechende Sensoren, geeignete Funkbedingungen und leistungsfähige Auswertungsverfahren notwendig.

Auch die Reichweite und Genauigkeit solcher Systeme sind begrenzt.

Die entscheidende Schutzmöglichkeit könnte deshalb weniger beim einzelnen Nutzer liegen als bei verbindlichen Regeln für Betreiber und Hersteller.

Wir brauchen klare Vorgaben darüber, wann eine solche Erfassung erlaubt ist, wie sie erkennbar gemacht werden muss und welche Verwendung der Daten ausgeschlossen bleibt.

Und was hat die Europäische Union damit zu tun?

Am 21. Januar 2026 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen sogenannten Digital Networks Act vorgelegt.

Damit soll der Rechtsrahmen für digitale Kommunikationsnetze innerhalb der EU modernisiert werden.

Ziel ist unter anderem, Investitionen und den Ausbau moderner Kommunikationsinfrastrukturen zu erleichtern.

Der Vorschlag ist allerdings noch kein geltendes Gesetz.

Und er ist auch keine spezielle Genehmigung zur Überwachung von Menschen mittels 6G-Sensing.

Trotzdem ist die europäische Netzpolitik für die weitere Entwicklung solcher Technologien relevant.

Denn mit dem Ausbau moderner Kommunikationsnetze werden auch die technischen Grundlagen geschaffen, auf denen zukünftige Anwendungen aufbauen können.

Die eigentlichen Datenschutz- und Grundrechtsfragen müssen gesondert geklärt werden.

Mit dem Digital Networks Act selbst werde ich mich in einem eigenen Beitrag beschäftigen.

Wie weit ist die Technik heute wirklich?

Stand November 2026 befindet sich 6G-Sensing weiterhin in der Forschung und Standardisierung.

Es gibt wissenschaftliche Demonstrationen, in denen Bewegungen und sogar bestimmte Vitalzeichen mit Funktechnik erfasst werden konnten.

Auch die internationalen Standardisierungsgremien arbeiten an den technischen Grundlagen.

Die Organisation 3GPP untersucht entsprechende Funktionen unter anderem im Rahmen von Release 20.

ETSI hat bereits mehrere Berichte zu möglichen Anwendungen, Systemarchitekturen sowie Sicherheits- und Datenschutzanforderungen veröffentlicht.

Erst am 5. November 2026 erschien ein weiterer ETSI-Bericht über die Einbindung von Rechenleistung in zukünftige ISAC-Systeme.

Das zeigt, wie aktiv an diesem Gebiet gearbeitet wird.

Es bedeutet aber nicht, dass heutige Mobilfunknetze bereits flächendeckend Menschen ohne Smartphone überwachen können.

Zwischen einem erfolgreichen Versuch im Labor und einem zuverlässigen, wirtschaftlich betreibbaren Mobilfunkdienst liegen erhebliche technische Herausforderungen.

Auch ist keineswegs entschieden, welche Funktionen zukünftige 6G-Netze tatsächlich unterstützen werden.

Wir sollten deshalb weder so tun, als sei die Technik bereits überall im Einsatz, noch ihre möglichen Auswirkungen auf die Gesellschaft unterschätzen.

Mein Fazit: Eine Technik mit zwei sehr unterschiedlichen Seiten

Ich finde die Entwicklung von 6G-Sensing durchaus faszinierend.

Eine Technik, die Menschen nach einem Erdbeben finden, medizinische Notfälle erkennen oder gefährliche Arbeitsplätze sicherer machen könnte, verdient es, weiter erforscht zu werden.

Gerade wenn ich an meinen eigenen Unfall im Wald zurückdenke, sehe ich durchaus einen möglichen Nutzen.

Gleichzeitig möchte ich aber nicht in einer Gesellschaft leben, in der Unternehmen oder Behörden ohne ausreichende rechtliche Grenzen erfassen können, wann ich mich wo aufhalte und was ich gerade tue.

Und schon gar nicht möchte ich, dass eine solche Erfassung heimlich geschieht.

Wir sollten deshalb nicht erst über Datenschutz nachdenken, wenn die Technik bereits flächendeckend installiert ist.

Diese Fragen müssen während der Entwicklung geklärt werden.

Denn dieselben Funkwellen, die eines Tages vielleicht einen bewusstlosen Menschen erkennen, könnten möglicherweise auch zur unbemerkten Beobachtung anderer Menschen genutzt werden.

Die Frage ist deshalb nicht nur, was 6G-Sensing technisch leisten kann. Sondern vor allem, wer darüber entscheiden darf, wann diese Technik eingesetzt wird.


Quellen und weiterführende Informationen

  1. ETSI: Anwendungsfälle für 6G-Sensing (14. April 2025)
  2. ETSI: ISAC-Systemarchitektur (26. Februar 2026)
  3. ETSI: Sicherheit, Datenschutz und Nachhaltigkeit (2. März 2026)
  4. ETSI: Rechenleistung für zukünftige 6G-Dienste (5. November 2026)
  5. 3GPP TR 38.765 – Study on Integrated Sensing And Communication
  6. Wissenschaftliche Studie zur kontaktlosen Erkennung von Atem- und Herzfrequenz (2025)
  7. Europäische Kommission: Vorschlag zum Digital Networks Act (2026)

Stand: 7. November 2026

Christian Rumpf – ChristiansBlog.eu