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Titelbild: Tempo 30 im Sauerland: Wo Kommunen zurückrudern und warum Lärmschutz mehr braucht als Verkehrsschilder

Tempo 30 im Sauerland: Wo Kommunen zurückrudern und warum Lärmschutz mehr braucht als Verkehrsschilder

Tempo 30 im Sauerland: Sundern rudert zurück, Hallenberg setzt auf Nachtregelungen. Was bringen Tempolimits gegen Lärm und welche Folgen drohen dem Lkw-Verkehr?

Im März 2025 habe ich mich bereits mit den neuen Tempo-30-Beschränkungen im Hochsauerlandkreis beschäftigt. Anderthalb Jahre später zeigt sich: Während einige Kommunen weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen einführen, werden sie andernorts bereits wieder eingeschränkt. Gleichzeitig fordert der Mobilitätsverein Sauerland ein nächtliches Fahrverbot für den Lkw-Durchgangsverkehr. Zeit für eine Bestandsaufnahme.

Tempo 30: Viel Bewegung im Sauerland

Als ich im März 2025 meinen ersten Artikel über Tempo 30 und Lärmschutz veröffentlichte, standen vor allem Antfeld, Niedersfeld und Züschen im Mittelpunkt.

Mittlerweile sind weitere Orte hinzugekommen. Besonders entlang der B7, B480 und B236 haben sich Anwohner für Geschwindigkeitsbegrenzungen eingesetzt. Hinzu kommen andere Hauptverkehrsstraßen im Sauerland.

Die Argumente sind verständlich. Wer unmittelbar an einer viel befahrenen Bundesstraße wohnt, möchte nicht rund um die Uhr Motorengeräusche, Reifenlärm und Erschütterungen ertragen müssen.

Nur stellt sich weiterhin die Frage, ob das Aufstellen eines Tempo-30-Schildes tatsächlich ausreicht, um diese Belastungen spürbar zu reduzieren.

Die Entwicklungen des Jahres 2026 zeigen zumindest, dass die Antworten darauf nicht überall gleich ausfallen.

Wo Tempo 30 eingeführt wurde

Im Hochsauerlandkreis lassen sich inzwischen mehrere entsprechende Regelungen nachweisen.

Olsberg-Antfeld: Seit Anfang 2025 gilt auf der Ortsdurchfahrt der B7 Tempo 30. Die Maßnahme wurde auf Grundlage der örtlichen Lärmschutzplanung eingeführt.

Winterberg-Niedersfeld und Züschen: Beide Orte verfügen über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Hauptverkehrsstraßen. In Züschen wurde im Januar 2026 zusätzlich eine ganztägige Tempo-30-Regelung im Bereich eines Fußgängerüberwegs und wichtiger Bushaltestellen angeordnet.

Winterberg-Siedlinghausen: Ebenfalls seit Januar 2026 gibt es eine entsprechende Anordnung im Bereich zwischen Kirche und Sparkasse. Hier steht insbesondere die Sicherheit von Fußgängern und Schulkindern im Vordergrund.

Olsberg-Assinghausen und Wiemeringhausen sowie Hallenberg: Auch dort wurden nach Angaben des Mobilitätsvereins Sauerland Tempo-30-Regelungen eingeführt. Die genauen Streckenabschnitte und zeitlichen Geltungsbereiche sind aus den ausgewerteten Veröffentlichungen allerdings nicht vollständig ersichtlich.

Meschede-Olpe: Am 10. Juni 2026 kündigte die Stadt Meschede Tempo 30 für die Freienohler und die Berger Straße an. Vorausgegangen waren Lärmberechnungen und Abstimmungen mit Polizei und Straßen.NRW. Bei der Verkehrszählung 2021 wurden dort 9.132 Fahrzeuge täglich ermittelt, darunter 12,4 Prozent Schwerverkehr. Ob die angekündigte Beschilderung inzwischen vollständig umgesetzt wurde, lässt sich anhand der veröffentlichten Mitteilung nicht abschließend bestätigen.

Besonders interessant ist die Begründung der Stadt Meschede: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausschließlich für Lkw würde nach ihrer Einschätzung nicht ausreichend Lärm reduzieren. Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw und Lkw könnten außerdem gefährliche Überholmanöver begünstigen.

Das zeigt, wie komplex solche Entscheidungen tatsächlich sind.

Sundern rudert zurück

Besonders deutlich wird die politische Diskussion in Sundern.

Dort wurden im November 2025 auf mehreren Hauptverkehrsstraßen ganztägige Tempo-30-Beschränkungen eingeführt. Grundlage war der Lärmaktionsplan der Stadt.

Die Reaktionen fielen keineswegs ausschließlich positiv aus.

Bei einer Onlinebefragung im Mai 2026 beteiligten sich 2.568 Personen. Viele Teilnehmer kritisierten verlängerte Fahrtzeiten, einen schlechteren Verkehrsfluss und Einschränkungen für Pendler.

Nach Angaben des WDR berichteten 87 Prozent der Befragten von verlängerten Fahrzeiten.

Allerdings muss man dabei genau hinschauen.

Die Befragung war nicht repräsentativ. Nur etwa 13 Prozent der Teilnehmer wohnten unmittelbar an den betroffenen Straßen. Zudem konnte eine mehrfache Teilnahme nicht zuverlässig ausgeschlossen werden.

Interessant ist auch der Unterschied zwischen subjektiver Wahrnehmung und rechnerischer Fahrtzeit: Während ein Bürger von bis zu 15 Minuten zusätzlicher Fahrzeit berichtete, errechnete die Stadtverwaltung auf der betreffenden Strecke lediglich 53 Sekunden. Für die Fahrt über sämtliche reduzierten Streckenabschnitte veranschlagte sie rund 3,2 Minuten zusätzlich.

Das sind Berechnungen, keine tatsächlich gemessenen Fahrzeiten unter allen Verkehrsbedingungen.

Am 15. Oktober 2026 zog der Sunderner Stadtrat schließlich Konsequenzen.

Künftig soll Tempo 30 in mehreren Bereichen nur noch nachts gelten:

  • Hachen, Hachener Straße und L519: 22 bis 6 Uhr.
  • Sundern, Hauptstraße und Silmecke: 22 bis 6 Uhr.
  • Stemel: 22 bis 8 Uhr, auf einem verkürzten Streckenabschnitt.
  • Seidfeld: vorerst weiterhin ganztägig Tempo 30, insbesondere wegen des schlechten Fahrbahnzustands.

Wann die neuen Regelungen durch entsprechende Beschilderung vollständig umgesetzt werden, war bei Bekanntgabe des Beschlusses noch offen.

Bemerkenswert ist außerdem die vorherige Kritik von Straßen.NRW. Die Behörde hatte Zweifel an der Rechtssicherheit der ursprünglichen Geschwindigkeitsbeschränkungen geäußert, weil die verwendeten Lärmberechnungen nicht dem aus ihrer Sicht maßgeblichen Verfahren entsprachen.

Damit zeigt Sundern, dass ein Lärmaktionsplan allein nicht jede verkehrsrechtliche Anordnung rechtfertigt.

Auch in Hagen wurde Tempo 30 wieder aufgehoben

Ein weiteres Beispiel findet sich im Sunderner Ortsteil Hagen.

Auf der L687 wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Frühjahr 2026 wieder aufgehoben.

Ursprünglich war sie im Zusammenhang mit der Sperrung der Rahmedetalbrücke auf der A45 eingeführt worden. Die Umleitungsverkehre hatten die Ortsdurchfahrt zusätzlich belastet.

Nach der Wiedereröffnung der Brücke im Dezember 2025 ergaben Untersuchungen eine Verringerung des gesamten Verkehrs um etwa 15 Prozent. Der Schwerlastverkehr nahm sogar um rund 30 Prozent ab.

Hinzu kommt, dass die Fahrbahn im Herbst 2025 erneuert wurde.

Für die Stadt Sundern waren damit die ursprünglichen Gründe für die Geschwindigkeitsreduzierung entfallen.

Gerade dieses Beispiel ist aufschlussreich: Eine tatsächlich entlastete Verkehrsroute und eine erneuerte Fahrbahn können dazu führen, dass ein zuvor angeordnetes Tempolimit nicht länger erforderlich erscheint.

Wie groß der konkrete Anteil der Fahrbahnsanierung an der Lärmminderung war, lässt sich daraus allerdings nicht beziffern.

Hellefeld: Kein pauschales Tempo 30

Im September 2026 entschied sich die Politik in Sundern außerdem gegen eine durchgehende Tempo-30-Beschränkung in Hellefeld.

Eine Verkehrsmessung hatte 6.206 Fahrzeugdurchfahrten erfasst. Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 34,5 km/h, der Median bei 36 km/h. 85 Prozent der erfassten Fahrzeuge fuhren höchstens 42 km/h.

Der zuständige Ausschuss entschied sich gegen die pauschale Geschwindigkeitsbegrenzung und stattdessen für gezielte Verbesserungen der Verkehrssicherheit.

Dazu gehören unter anderem Maßnahmen an Schulwegen und die Überprüfung der Beschilderung für den Schwerverkehr.

Allerdings wurden bei dieser Verkehrserhebung weder Lärm- noch Abgaswerte gemessen. Aus den Geschwindigkeitsdaten allein lässt sich deshalb keine abschließende Aussage zur tatsächlichen Lärmbelastung ableiten.

Was bringt Tempo 30 tatsächlich gegen Verkehrslärm?

Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h kann den Straßenverkehrslärm nach Angaben des Umweltbundesamtes um etwa zwei bis drei Dezibel reduzieren.

Das ist keineswegs bedeutungslos. Verkehrslärm ist ein ernst zu nehmendes Gesundheitsproblem, insbesondere bei dauerhafter nächtlicher Belastung.

Allerdings hängt die tatsächliche Wirkung von mehreren Faktoren ab.

Entscheidend sind nicht nur die gefahrene Geschwindigkeit, sondern auch die Beschaffenheit der Fahrbahn, die Verkehrsmenge, der Schwerverkehrsanteil und die Betriebsbedingungen der Fahrzeuge.

Bei einem Pkw kann die Verringerung der Geschwindigkeit deutlich wahrnehmbar sein.

Bei einem schweren Lkw sieht die Situation teilweise anders aus.

Gerade im Sauerland gibt es zahlreiche Ortsdurchfahrten mit erheblichen Steigungen und Gefällestrecken.

Wer mit einem beladenen Sattelzug oder Gliederzug bergauf fährt, muss unter Umständen bei Tempo 30 einen niedrigeren Gang wählen. Die Motordrehzahl kann dadurch steigen.

Bergab müssen Fahrzeuge kontrolliert abgebremst werden. Je nach Fahrzeug, Gefälle und Geschwindigkeit kommen Motorbremse oder Retarder zum Einsatz. Auch deren Geräusche können eine Rolle spielen.

Das bedeutet nicht, dass Tempo 30 bei Lkw grundsätzlich lauter ist als Tempo 50. Eine solche pauschale Aussage wäre genauso falsch wie die Behauptung, Tempo 30 reduziere in jeder Situation den Lärm gleichermaßen.

Man muss die jeweilige Strecke untersuchen.

Auf einer ebenen, gut ausgebauten Straße können andere Ergebnisse entstehen als auf einer steilen Ortsdurchfahrt mit beschädigter Fahrbahn.

Genau deshalb halte ich pauschale Geschwindigkeitsbegrenzungen ohne Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten für problematisch.

Der Zustand der Straßen wird häufig unterschätzt

Bereits in meinem ersten Artikel hatte ich den Zustand der Ortsdurchfahrt Züschen kritisiert.

Schlaglöcher, beschädigte Fahrbahnränder, abgesackte Kanaldeckel und zahlreiche Ausbesserungsstellen sorgen nicht nur für unangenehme Fahrgeräusche.

Gerade bei schweren Fahrzeugen können Fahrbahnunebenheiten zusätzliche Erschütterungen und Geräuschspitzen verursachen.

Dass hier Handlungsbedarf besteht, räumt inzwischen sogar der Mobilitätsverein Sauerland ein. Bei einem Treffen mit Landrat Thomas Grosche am 11. Mai 2026 wurde ausdrücklich über die sanierungsbedürftige Ortsdurchfahrt Züschen gesprochen.

Die dringend benötigte Sanierung werde immer wieder verschoben, beklagte der Verein in seinem später veröffentlichten Bericht.

Hier sehe ich einen Punkt, bei dem Anwohner und Berufskraftfahrer durchaus dieselben Interessen haben.

Eine vernünftige Straßenoberfläche verbessert den Fahrkomfort und kann den Lärm reduzieren. Sie nützt Anwohnern ebenso wie den Menschen, die täglich auf diesen Straßen unterwegs sind.

Der Mobilitätsverein Sauerland und seine Forderungen

Der Mobilitätsverein Sauerland, kurz MoVe, setzt sich für verkehrsberuhigende Maßnahmen entlang der B7, B480 und B236 ein.

Der Verein fordert unter anderem:

  • Tempo 30 in den Ortschaften.
  • Zwei stationäre Blitzer pro Ortschaft.
  • Die Sanierung der innerörtlichen Fahrbahnoberflächen.
  • Ein Nachtfahrverbot für den Lkw-Durchgangsverkehr.
  • Den Weiterbau der B7n und eine stärkere Lenkung des Schwerverkehrs auf Autobahnen.

Einige Forderungen halte ich durchaus für nachvollziehbar.

Insbesondere bei der Straßensanierung und bei sinnvollen Ortsumgehungen besteht grundsätzlich eine gemeinsame Interessenlage.

Schwieriger wird es beim geforderten Nachtfahrverbot für den Schwerverkehr.

Nachtfahrverbot für Lkw: Wohin soll der Verkehr?

Nach den Vorstellungen des Vereins soll der Lkw-Durchgangsverkehr zwischen 22 und 6 Uhr aus den betroffenen Ortschaften herausgehalten werden.

Fahrten mit Start oder Ziel in den betroffenen Orten sollen weiterhin erlaubt bleiben.

Diese Ausnahme ist wichtig. Sie löst aber nicht sämtliche Probleme.

Denn die entscheidende Frage bleibt: Wohin sollen diejenigen Lkw fahren, die nachts nicht mehr über die bisherigen Bundesstraßen fahren dürfen?

Eine Bundesstraße ist nicht ausschließlich für die Versorgung der Gemeinden gedacht, durch die sie verläuft. Sie erfüllt auch eine überregionale Verbindungsfunktion.

Natürlich kann es sinnvoll sein, Verkehr auf Autobahnen zu verlagern, wenn geeignete Alternativen existieren.

Dafür muss aber geprüft werden, ob diese Routen tatsächlich zur Verfügung stehen und welche zusätzlichen Belastungen dort entstehen.

Ein Fahrverbot beseitigt den Güterverkehr schließlich nicht.

Die Ware muss weiterhin transportiert werden.

Wenn eine bisher genutzte Verbindung gesperrt wird, können längere Wege entstehen. Möglicherweise verlagert sich die Belastung auf andere Ortschaften.

Ob das im konkreten Fall so wäre, lässt sich nur durch eine belastbare Untersuchung der Verkehrsströme beantworten.

Ebenso wenig ist bislang öffentlich nachvollziehbar, wie der Verein die Auswirkungen auf Fahrzeiten, Fahrzeugkilometer und andere betroffene Gemeinden bewertet.

Besonders erklärungsbedürftig ist die geplante Ausnahme für Ziel- und Quellverkehr.

Wie weit soll der Bereich reichen, in dem ein Start oder Ziel zur Durchfahrt berechtigt? Genügt eine Be- oder Entladestelle in Winterberg? Wie sieht es mit einem Betrieb im benachbarten Ort aus? Welche Nachweise sollen bei einer Kontrolle verlangt werden?

Und warum soll eine nächtliche Fahrt durch dieselbe Ortschaft weniger belastend sein, wenn das Fahrzeug zu einem örtlichen Betrieb gehört?

Für die Anwohner ist die Lärmbelastung zunächst dieselbe.

Eine Ausnahme für die regionale Wirtschaft mag wirtschaftspolitisch nachvollziehbar sein. Aus Sicht des Lärmschutzes muss sie aber ebenfalls begründet werden.

543 Unterschriften sind ein politisches Signal, aber keine Verkehrsuntersuchung

Am 11. Mai 2026 übergab der Verein nach eigenen Angaben 543 Unterschriften an Landrat Thomas Grosche.

Das zeigt, dass sich Menschen entlang der betroffenen Straßen mit der Verkehrssituation beschäftigen und Veränderungen wünschen.

Eine Unterschriftensammlung ersetzt allerdings weder eine repräsentative Befragung noch eine fachliche Verkehrsuntersuchung.

Sie sagt insbesondere nichts darüber aus, wie viele der Unterzeichner sämtliche Forderungen im Detail unterstützen oder welche Auswirkungen ein Nachtfahrverbot tatsächlich hätte.

Im Juli 2026 berichtete der Verein außerdem, dass die Forderung nach einem Nachtfahrverbot beim Gespräch mit dem Landrat konkretisiert worden sei. Ziel- und Quellverkehr sollten ausgenommen bleiben.

Eine öffentlich dokumentierte abschließende Entscheidung des Hochsauerlandkreises zu einem solchen Nachtfahrverbot konnte ich bislang nicht finden.

Unsere Anfrage vom 23. Oktober

Am 23. Oktober 2026 habe ich sowohl den Mobilitätsverein Sauerland als auch den Hochsauerlandkreis angeschrieben.

Hintergrund waren insbesondere die Forderungen nach einem Nachtfahrverbot und die damit verbundenen Fragen zur praktischen Umsetzung.

Dabei ging es nicht darum, den berechtigten Wunsch nach weniger Lärm infrage zu stellen.

Vielmehr wollte ich wissen, auf welcher Datenbasis die Forderungen beruhen, welche Alternativrouten vorgesehen sind und welche Folgen für den überregionalen Güterverkehr zu erwarten wären.

Bis zum 4. November 2026 liegt mir von beiden Seiten keine Antwort vor.

Beim Hochsauerlandkreis ist die Bearbeitungszeit bislang noch relativ kurz. Eine abschließende Bewertung wäre deshalb verfrüht.

Sollten Antworten eingehen, werde ich diese in einem weiteren Beitrag berücksichtigen.

Nächtlicher Lärmschutz: Und was ist mit der Müllabfuhr?

Ein weiterer Punkt, der in der Diskussion um nächtlichen Verkehrslärm häufig übersehen wird, ist die Müllabfuhr.

Auch im Sauerland kommt es regelmäßig vor, dass Müllsammelfahrzeuge bereits vor 6 Uhr morgens unterwegs sind und Abfallbehälter leeren. Dabei entsteht eine nicht unerhebliche Geräuschkulisse. Um die hydraulische Schüttung zu betreiben, wird bei vielen Fahrzeugen die Motordrehzahl erhöht. Hinzu kommen das Rütteln und Anschlagen der Tonnen, das Geräusch des herabfallenden Abfalls und die anschließende Verdichtung im Fahrzeug.

Wie laut die Entleerung ausfällt, hängt auch davon ab, was gerade entsorgt wird. Während Bioabfälle oder Papier häufig vergleichsweise geräuscharm in den Sammelbehälter fallen, können beim Restmüll beispielsweise Glasflaschen, Konservendosen und andere harte Gegenstände deutliche Geräuschspitzen verursachen.

In einer Wohnstraße steht allerdings nicht nur eine einzige Mülltonne. Das Fahrzeug hält alle paar Meter, mehrere Behälter werden nacheinander angehoben, entleert und wieder abgesetzt. Mit jedem weiteren Halt wiederholt sich der Vorgang.

Was bei einer einzelnen Tonne vielleicht nur wenige Sekunden dauert, kann sich über die gesamte Straße zu einer minutenlangen Lärmbelastung summieren. Gerade vor 6 Uhr morgens, wenn die Umgebungsgeräusche noch vergleichsweise gering sind, fallen diese wiederkehrenden Geräuschspitzen besonders auf.

Dabei stellt sich eine berechtigte Frage: Warum wird über ein Nachtfahrverbot für den Lkw-Durchgangsverkehr zwischen 22 und 6 Uhr diskutiert, während andere lärmintensive Tätigkeiten teilweise bereits vor 6 Uhr stattfinden?

Was sagt der Gesetzgeber dazu?

Hier lohnt sich ein Blick in die geltenden Vorschriften.

Nach § 9 Absatz 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LImschG NRW) sind zwischen 22 und 6 Uhr grundsätzlich Tätigkeiten untersagt, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

Noch konkreter wird die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung (32. BImSchV).

Deren § 7 Absatz 1 Nummer 1 untersagt in bestimmten Wohngebieten den Betrieb der im Anhang aufgeführten Geräte und Maschinen an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr. Müllsammelfahrzeuge gehören nach Nummer 47 des Anhangs ausdrücklich dazu.

Das bedeutet: In den von der Verordnung erfassten Wohngebieten ist die Müllabfuhr grundsätzlich erst ab 7 Uhr zulässig.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Nach § 7 Absatz 2 der 32. BImSchV kann die zuständige Behörde im Einzelfall einen früheren Betrieb genehmigen. Dies kann beispielsweise aufgrund besonderer betrieblicher Umstände oder eines öffentlichen Interesses in Betracht kommen. Ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, muss die Behörde prüfen.

Auch das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Nachtruhe vor.

Eine Mülltonnenleerung vor 6 Uhr ist deshalb nicht automatisch rechtswidrig. Entscheidend sind die Lage des Einsatzortes, die anwendbaren Vorschriften und mögliche behördliche Ausnahmegenehmigungen.

Auch dazu haben wir den Hochsauerlandkreis befragt

In unserer Anfrage vom 23. Oktober 2026 an den Hochsauerlandkreis haben wir die frühmorgendliche Müllabfuhr bereits angesprochen.

Dabei interessiert uns insbesondere, auf welcher rechtlichen Grundlage Müllsammelfahrzeuge in betroffenen Wohngebieten teilweise schon vor 6 Uhr Abfallbehälter leeren und ob hierfür entsprechende Ausnahmegenehmigungen bestehen.

Eine Antwort liegt uns bis zum 4. November 2026 noch nicht vor.

Natürlich muss die Müllabfuhr funktionieren. Abfälle verschwinden schließlich nicht von allein. Und niemand verlangt ernsthaft, die Entsorgung einzustellen.

Aber genau das gilt im übertragenen Sinne auch für den Güterverkehr. Supermärkte müssen beliefert, Produktionsbetriebe versorgt und Waren transportiert werden.

Trotzdem sollte man die Frage stellen dürfen, ob die frühmorgendliche Abfallsammlung ausgerechnet in lärmsensiblen Wohngebieten notwendig ist oder ob sich die Touren anders organisieren lassen.

Wer nächtlichen Lärmschutz fordert, sollte sämtliche relevanten Lärmquellen berücksichtigen und nicht ausschließlich den durchfahrenden Schwerverkehr ins Visier nehmen.

Denn den Anwohner, der morgens um 5:30 Uhr durch eine lautstarke Mülltonnenleerung geweckt wird, dürfte es kaum trösten, dass der überregionale Lkw-Verkehr in seinem Ort möglicherweise einem Nachtfahrverbot unterliegt.

Gesetzliche Grundlagen

Lärmschutz darf nicht an der Ortstafel enden

Weder ein pauschales Tempo 30 noch ein pauschales Lkw-Fahrverbot kann sämtliche Verkehrsprobleme des Sauerlandes lösen.

Wer den Verkehrslärm langfristig reduzieren möchte, muss sich mit den tatsächlichen Ursachen beschäftigen.

Dazu gehören insbesondere die Verkehrsströme, die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Straßen und deren baulicher Zustand.

Der Wiederaufbau der Rahmedetalbrücke hat gezeigt, welchen Einfluss eine funktionierende Autobahnverbindung auf die umliegenden Bundesstraßen haben kann.

Ebenso deutlich machen die Diskussionen in Sundern, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen sorgfältig begründet, überprüft und bei veränderten Umständen angepasst werden müssen.

Dabei darf die Verkehrssicherheit nicht unter die Räder kommen. Gerade an Schulen, Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen können niedrigere Geschwindigkeiten sinnvoll und notwendig sein.

Es geht nicht darum, möglichst schnell durch die Ortschaften fahren zu können.

Es geht darum, Maßnahmen zu finden, die tatsächlich etwas verbessern.

Als Berufskraftfahrer weiß ich, dass Lkw Lärm verursachen. Ich weiß aber auch, dass sich Fahrzeuge, Strecken und Verkehrsbedingungen erheblich unterscheiden.

Deshalb halte ich es für den falschen Weg, den Schwerverkehr grundsätzlich zum Problem zu erklären, ohne gleichzeitig realistische Lösungen für seine Abwicklung aufzuzeigen.

Ein Tempo-30-Schild ist schnell aufgestellt. Eine kaputte Straße zu sanieren, Verkehrsströme sinnvoll zu lenken und eine funktionierende Infrastruktur zu schaffen, ist deutlich aufwendiger.

Genau dort beginnt für mich echter Lärmschutz.


Quellen und weiterführende Informationen