Am 22.06.23 hatte das Bundessozialgericht darüber zu entscheiden, ob eine posttraumatische Belastungsstörung eine Berufskrankheit sei. Bei dem Kläger handelt es sich um einen seit Jahren aktiven Rettungssanitäter, bei dem 2016 PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) diagnostiziert wurde.
In diesem Verfahren hatte der Rettungssanitäter darum gekämpft, dass PTBS maßgeblich durch die berufliche Tätigkeit verursacht wird.