Seit noch nicht allzu langer Zeit, sind Arbeitgeber dank der Entscheidung vom 13.09.22 des Bundesarbeitsgerichtes verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer vom Beginn bis zum Ende zu erfassen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte dazu »praxistaugliche Lösungen« in Form einer Gesetzesänderung an.
Im Wesentlichen sollen die Paragrafen §§16, 17, 21a und 22 des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Erfassung der Arbeitszeiten von Beginn, Ende und Dauer der täglicher Arbeitszeit.