Aufgrund des aktuellen Waldzustandsberichtes 2024 wird die Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO auch für das Jahr 2025 in NRW, Hessen und eventuell auch Niedersachsen verlängert.
Aufgrund des aktuellen Waldzustandsberichtes 2024 wird die Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO auch für das Jahr 2025 in NRW, Hessen und eventuell auch Niedersachsen verlängert.