Landwirte und Landwirtschaftliche Lohnunternehmen müssen zukünftig eine güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung haben, um Transporte durch führen zu können.
Landwirte können für andere Transporte durchführen, die gleichzustellen sind, mit denen eines Transportunternehmens. Und sei es auch nur die Kartoffeln die Bauer Karl für Bauer Heinz vom Feld auf dessen Hof fährt und dafür Summe XX kassiert. Bei Landwirtschaftlichen Lohnunternehmen ist dies generell der Fall. Nur das es dann hier nicht Bauer Karl ist, sondern Unternehmer XY der für Bauer Heinz die Ernte einfährt. Das nur als Beispiel was man sich darunter vorzustellen hat. Im Prinzip sind es immer die Transporte für andere, wofür man Geld bekommt. Und sei es nur für die Spritkosten.