Oder einfach nur Dummheit? Solche Fragen kann man sich stellen wenn man sich im Gewerkschaftlichen Forum einer sog. "Fachgewerkschaft" umschaut.
Hier wird dem Hilfe suchenden Fahrer suggeriert, er solle doch die gemachten Ausdrucke, um Verstöße zu dokumentieren, nach den 28 Tagen der Mitführungspflicht, 2 Jahre zu Hause aufbewahren, für den Fall einer Betriebskontrolle. Sicherung von Beweisen....