Viele Arbeitgeber machen sich ein aktuelles Urteil des BAG zur Nutze, um Arbeitnehmern den ausstehenden Lohn nicht zahlen zu müssen. Man sieht das Urteil als Freibrief an und legt dieses Urteil fantasievoll aus. Daher sollte man sich immer darüber im Klaren sein, wann welches Handeln als Arbeitnehmer unangenehme Konsequenzen haben kann.
Doch worum geht es eigentlich? Es geht um das BAG Urteil vom 08.09.21 (Az. 5 AZR 149/21), welches Arbeitgebern mittlerweile als Steilvorlage dient, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einfach einzustellen. Denn dieses Urteil hat zudem geführt, was Arbeitnehmer nicht auf dem Schirm hatten / haben und Betriebsräte befürchteten.