Im Falle einer nachgewiesenen Ortskundigkeit eines Unfallbeteiligten, kann dieser eine erhöhte Mitschuld bekommen.
Das Amtsgericht in Ansbach hat in einem Urteil vom 09.03.2017 festgelegt, dass im Falle eines Unfalls die Ortskundigkeit eines Beteiligten eine erhöhte Mitschuld mit sich bringen kann. In dem vorangegangenen Verfahren ging es um eine Streifkolision, die für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen wäre (Az. 3 C 775/16).