Änderungen im ADR Bereich

Erstellt am: 04/09/2025 - Lesezeit: 4 Minuten

Verordnung (EU) 2024/197 und ihre Auswirkungen auf das ADR-Recht

Einführung

Die Verordnung (EU) 2024/197, auch bekannt als die 21. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt) zur CLP-Verordnung, ist eine wichtige Rechtsaktualisierung, die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe in der Europäischen Union modernisiert. Diese Änderungen sind von großer Relevanz für den Gefahrguttransport, da die korrekte Einstufung nach der CLP-Verordnung die Grundlage für die Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) bildet. In diesem Beitrag wird die Verordnung 2024/197 detailliert erläutert, deren Inhalt und Umsetzung beschrieben sowie die konkreten Auswirkungen auf das ADR-Recht und Praktiker in der Transportbranche dargestellt.


Hintergrund der Verordnung 2024/197

Die CLP-Verordnung (Regulation (EC) No 1272/2008) definiert in Europa verbindliche Regeln für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische. Ihre Ziele sind ein hohes Schutzniveau für Menschen und Umwelt sowie die Vereinheitlichung der Kommunikation gefährlicher Eigenschaften über das EU-Gebiet hinweg.

Um wissenschaftliche und technische Fortschritte zu berücksichtigen, wird die CLP-Verordnung regelmäßig durch sogenannte ATPs (Adaptations to Technical Progress) angepasst. Die Verordnung (EU) 2024/197 ist die 21. ATP und wurde am 5. Januar 2024 offiziell veröffentlicht. Sie trat am 25. Januar 2024 in Kraft und ist ab dem 1. September 2025 verbindlich anzuwenden. Ein Übergangszeitraum erlaubt den Unternehmen, sich bis dahin auf die Änderungen einzustellen.


Inhaltliche Schwerpunkte der Verordnung 2024/197

Die Verordnung 2024/197 verändert den Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung, der die Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe enthält. Dies hat folgende wichtige Punkte zur Folge:

  • Änderung bestehender Einträge: 26 Stoffe, darunter Benzylalkohol, Methylacrylat, Bleipulver und Massivblei, erhielten aktualisierte Einstufungen basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Risikobewertungen durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

  • Aufnahme neuer Stoffe: 41 neue chemische Stoffe, unter anderem Nonylphenol-Isomere (verzweigt und linear, ethoxyliert) sowie Zimtaldehyd, wurden neu in die harmonisierte Einstufung aufgenommen. Diese Stoffe weisen unterschiedliche physikalisch-chemische, gesundheits- und umweltrelevante Gefahren auf.

  • Fokus auf Umwelt- und Gesundheitsgefahren: Die Verordnung inkludiert verstärkt Einstufungen für umweltgefährliche Stoffe, darunter insbesondere Blei in verschiedenen Formen. Dadurch werden Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial deutlicher klassifiziert.

  • Übergangsfrist: Unternehmen dürfen bestehende Bestände noch nach der alten Einstufung bis spätestens 1. September 2025 vermarkten, müssen danach aber die neuen Anforderungen erfüllen.


Auswirkungen auf das ADR-Recht

Das ADR-System stützt sich für die Klassifizierung gefährlicher Güter maßgeblich auf die Einstufungen der CLP-Verordnung. Folgende Änderungen resultieren direkt oder indirekt aus der Verordnung 2024/197:

  • Neue und veränderte Gefahrgutklassen: Aufgrund aktualisierter Einstufungen müssen Transportbehälter, Verladungen und Fahrzeuge die neuen Klassifizierungen berücksichtigen. Besondere Vorschriften für Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation (z. B. Gefahrzettel, UN-Nummern, Transportpapiere) sind entsprechend anzupassen.

  • Erhöhte Sicherheitsanforderungen: Die Aufwertung der Einstufungen (beispielsweise bei Blei) führt zu strengeren Transportbedingungen und beim Umgang während der Beförderung und Lagerung zu erweiterten Schutzmaßnahmen.

  • Dokumentationspflichten: Sicherheitsdatenblätter und ADR-Dokumente wie Beförderungspapiere müssen die neuen Einstufungen widerspiegeln, um die korrekte Handhabung und Notfallmaßnahmen zu gewährleisten.

  • Schulung und Information: Fahrer und Personal in der Gefahrgutkette müssen über die neuen Einstufungen und deren praktische Konsequenzen informiert und geschult werden.


Praktische Empfehlungen für Unternehmen und Berufskraftfahrer

  1. Aktualisierung der Stoffdaten: Überprüfen Sie, ob Ihre transportierten, produzierten oder gelagerten Stoffe von der Verordnung betroffen sind. Aktualisieren Sie die Einstufungen und Kennzeichnungen gemäß der neuen CLP-Liste.

  2. Dokumentenanpassung: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Transport- und Sicherheitsdokumente auf dem neuesten Stand sind, insbesondere ab dem Stichtag 1. September 2025.

  3. Schulung aller Beteiligten: Sorgen Sie dafür, dass Berufskraftfahrer, Verlader und alle am Transportprozess beteiligten Personen umfassend über die Neuerungen und deren Auswirkungen informiert sind.

  4. Bestandsmanagement: Planen Sie den Abverkauf alter Bestände mit abweichender Einstufung und gewährleisten Sie, dass ab dem verbindlichen Datum nur noch entsprechend gekennzeichnete Stoffe befördert werden.

  5. Beachtung der Umweltaspekte: Speziell bei umweltgefährlichen Stoffen wie Blei sind die zusätzlichen Vorschriften und Schutzmaßnahmen zwingend umzusetzen, um Rechtskonformität und Sicherheit zu gewährleisten.


Fazit

Die Verordnung (EU) 2024/197 markiert einen wichtigen Schritt zur Anpassung der europäischen Chemikaliengesetzgebung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Für das ADR-Recht bedeutet dies eine Aktualisierung der Grundlagen für die Einstufung gefährlicher Stoffe und damit eine Verbesserung von Sicherheitsstandards im Straßen-Gefahrguttransport. Die Übergangsfrist bis zum 1. September 2025 bot genügend Zeit, Anpassungen in Produktion, Kennzeichnung, Dokumentation und Transport vorzunehmen. Für alle Akteure der Gefahrgutkette – vom Hersteller über den Händler bis zum Berufskraftfahrer – ist es wichtig, diese Änderungen frühzeitig zu verstehen und umzusetzen, um sichere Transporte und den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.


Quellen

(Stand: September 2025)


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Christian Rumpf

Ich bin aktiver Berufskraftfahrer in zweiter Generation mit langjähriger Erfahrung im Transportsektor. Auf diesem Blog teile ich meine persönliche Meinung und Erfahrungen.

 

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