Ladungsnachweis nicht erforderlich?

Ich denke, wir sollten mal wieder in die Kiste der Mythen und Märchen greifen.
Heute geht es mal darum, dass eines Tages irgendwo behauptet wurde, wir bräuchten keine Lieferscheine mehr mitzuführen.

Doch ist das wirklich so und wie komme ich überhaupt darauf?

Nun, ich hatte das Vergnügen, am Montag in eine Verkehrskontrolle zu kommen. Der Polizist, der mich kontrollierte, hatte scheinbar viel Zeit, denn die Kontrolle zog sich über 2 Stunden hin, mit anschließender Fahrt auf die Waage.

Das war mal eine solche Kontrolle, wenn man nichts findet, dann sucht man so lange, bis man was findet. Versteht mich nicht falsch, ich bin immer noch einer von denen, die sagen, wir benötigen mehr Kontrollen in unserem Bereich. Insofern alles gut. Nur die Dauer der Kontrolle hätte nicht so in der Form sein müssen. Am Ende des Tages musste ich dann den LKW beim Kunden stehen lassen, weil meine Zeit nicht mehr ausreichte, um damit, wie es eigentlich geplant war, nach Hause zu fahren. Egal.

Lieferschein

Nun komme ich zum Reich der Mythen und Legenden. Es geht um den Lieferschein.

Ich war auch jahrelang der Meinung, einen Lieferschein muss ich als LKW-Fahrer nicht mitführen. Das glauben wir fast alle. Doch dieser Polizist war, wie ich jetzt weiß, zu Recht anderer Meinung.

Denn er wollte von mir einen Ladungsnachweis sehen. Also das, was wir im Fachjargon als Lieferschein oder auch Frachtbrief bezeichnen. Natürlich sagte ich ihm, weil ich es bis dahin nicht besser wusste: »Wir brauchen doch keinen Frachtbrief mehr mitzuführen.«

Mit Verweis auf das GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) sagte er dann »Doch, müssen sie. Sie müssen doch wissen, wo und was sie laden sollen und wo das hingeht.« O. k., er hat zwar recht, allerdings in der heutigen Zeit braucht man dafür nicht zwangsläufig einen Frachtbrief. Die Möglichkeiten der Technik sind heute vielfältig, so dass man uns auf vielen Wegen die neuen Ladestellen mitteilen kann. Nun ja, das Holz, das ich laden muss, dafür haben wir GPS-Koordinaten. Wie die Holzsorte aussieht, weiß ich auch so. Und wo das Holz hingeht, dafür brauche ich auch keinen Frachtbrief.

Was steht denn nun in dem GüKG?

Unter §7 Abs. 1 finden wir dazu folgendes:

Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass bei einer Güterbeförderung im Inland, für die eine Erlaubnis nach § 3 oder eine Berechtigung nach § 6 erforderlich ist, während der gesamten Fahrt folgende Dokumente und Nachweise mitgeführt werden:

  1. die Erlaubnis oder eine Erlaubnisausfertigung, eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz oder der Schweizerischen Lizenz, eine CEMT-Genehmigung, eine CEMT-Umzugsgenehmigung oder eine Drittstaatengenehmigung,
  2. der für das eingesetzte Fahrzeug vorgeschriebene Nachweis über die Erfüllung bestimmter Technik-, Sicherheits- und Umweltanforderungen,
  3. ein Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis, in dem das beförderte Gut, der Be- und Entladeort und der Auftraggeber angegeben werden.

Und das heißt ?

Wie man sehen kann, steht im GüKG drin, dass wir eben doch einen Ladungsnachweis mitführen müssen, auf dem steht, was wo geladen wurde und wo es hingeht.

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