Betriebsrat

Erstellt am: 11/04/2025 - Lesezeit: 6 Minuten

Durch einen Trööt bei Mastodon kam mir die Idee, mal mit dem Mythos Betriebsrat aufzuräumen. Schließlich war ich selbst mal in einem, genauer gesagt, ich war der Einzige, ein sog. Betriebsobmann.

Betriebsrat das Mysterium

Gerade in unserer Branche gibt es zumindest in den meisten Firmen, die ich kenne, keinen Betriebsrat. Das liegt zum einen daran, dass die notwendige Anzahl an Mitarbeitern fehlt, oder auch daran, weil man immer noch mit dem Chef alles alleine regeln will.

Das muss und ist auch nicht falsch. Doch in Fällen, in denen die Anzahl der Mitarbeiter zu groß ist, als dass man entweder einzeln oder in Massen zum Chef rennt, kann ein Betriebsrat sinnvoll sein. Es gibt auch noch eine Vielzahl anderer Gründe, warum ein Betriebsrat Sinn ergibt und das nicht nur aus Sicht der Belegschaft.

Aufgabenstellung

Auch wenn das Ansinnen, einen BR gründen zu wollen, nicht falsch ist, gehen viele mit den falschen Vorstellungen an die Sache ran.

Denn in den meisten Fällen ist der Grund für diese Idee: Jetzt zeigen wir es dem Unternehmer. Wir stellen jetzt die Regeln auf.

Das ist zwar nicht gänzlich falsch, aber auch nicht ganz richtig. Man darf nicht der Illusion verfallen, der Betriebsrat könne dem Unternehmer grundsätzlich sagen wo es lang geht. Der BR ist, um es mal plump auszudrücken, das Bindeglied zwischen Belegschaft und Geschäftsführung. Denn er hat die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen.

Eine der Hauptaufgaben eines Betriebsrates ist es zwar, die Interessen der Belegschaft im Unternehmen zu vertreten und auch durchzusetzen, er hat aber auch u. a. die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens bei seiner Aufgabe zu berücksichtigen. Und das übersehen viele in ihrer Euphorie.

Bitte nicht falsch verstehen, ein Betriebsrat ist aus Arbeitnehmersicht ein starkes Instrument, doch seine »Herrschaft« ist nicht uneingeschränkt und es gibt Regeln für die Betriebsratsarbeit in einem Unternehmen.

Warum einen BR gründen?

Wenn ein Betriebsrat gegründet werden soll, dann oft, weil im Unternehmen etwas deutlich verkehrt läuft. Da eine innerbetriebliche Arbeitnehmervertretung gründen zu wollen ist nicht nur richtig, der Gesetzgeber geht davon aus, dass in fast jedem Betrieb ein BR existiert.

Denn durch und mit ihm kann man mit der Firmenleitung zusammen nach Lösungen suchen, wie was im Unternehmen gehandhabt wird. Das sind dann die sogenannten betrieblichen Vereinbarungen.

Das Wichtigste: Es gibt keine Betriebsvereinbarungen ohne Betriebsrat!

Betriebsvereinbarungen sind betriebsverfassungsrechtliche Verträge, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen werden. Wichtigste Vorschrift ist § 77 BetrVG. Auf Seiten des Betriebsrats ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss zwingend erforderlich. Die Betriebsvereinbarung selbst bedarf der Schriftform, rein mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtlich wirksam. Gegenüber höherrangigem Gesetzesrecht tritt die Betriebsvereinbarung zurück, entsprechende Regelungen, die bestimmten Gesetzen widersprechen, sind unwirksam.

Quelle : https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/lexikon/betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat im Unternehmen ist eine allgemeine Arbeitsanweisung.

Was der Betriebsrat kann

Natürlich kann man als Betriebsrat dem Unternehmer das Leben im Betrieb schwer machen. In meiner Zeit als BR war ich Betriebsobmann einer firmeninternen Zeitarbeitsfirma. Die Hauptgesellschaft hatte ebenfalls einen Betriebsrat. Dieser war, so zumindest mein Eindruck, ständig nur auf Krawall gebürstet. Es wurde regelmäßig seitens des BR gegen die Unternehmensführung geklagt, weil es bei verschiedenen Themen Streitigkeiten gab und man diese nicht auf anderem Wege lösen konnte / wollte.

Die Kosten eines solchen Prozesses muss der Unternehmer tragen. Egal, ob er gewinnt oder verliert.

Aber, wenn man will, kann man als BR den betrieblichen Ablauf gehörig stören oder gar gänzlich / in Teilen stilllegen.

Aus Unternehmersicht: Ein BR stört, den will man nicht

Aus Unternehmersicht wollen viele Firmen keinen Betriebsrat. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Und wie bereits erwähnt, der BR kann den Ablauf im Betrieb deutlich stören. Zumal man sich mit einem BR auch die »böse« Gewerkschaft ins Haus holt.

Wobei eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zwar für einen BR nicht zwingend erforderlich ist, jedoch die Sache ungemein erleichtert. Denn die Gewerkschaft macht auch die Betriebsratsschulungen, an denen man als BR definitiv teilnehmen sollte. Die Kosten dafür hat ebenfalls der Arbeitgeber zu tragen.

Man lernt auf diesen Schulungen das Handwerkszeug eines BR. Das kann man sich zwar auch aus der Betriebsratsbiebel, dem Betriebsverfassungsgesetz zusammen lesen, aber eine Schulung ist besser, zumal man da auch gezielte Fragen stellen kann.

Dummerweise hat der Unternehmer aber ein Problem, wenn dieser die Gründung eines Betriebsrates verhindern will: Er macht sich damit mitunter strafbar.

Und das Gesetz ist hier auf der Seite der Arbeitnehmer. Es setzt gewissermaßen voraus, dass in einem Betrieb mit mindestens fünf ständigen Mitarbeitern ein Betriebsrat existiert.

(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

§1 BetrVG

Somit kann sich der Unternehmer eigentlich nicht dagegen wehren, wenn ein BR gegründet werden soll. Das die Realität in vielen Betrieben anders aussieht, ist klar.

Die Gründe oder besser gesagt, die Mittel mit denen in Betrieben die Gründung eines BR verhindert werden wollen, hat diese Seite hier mal aufgelistet.

Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht im Oktober 2017 entschieden, dass es keine Neutralitätspflicht der Arbeitgeber gibt. Nach diesem Urteil darf ein Arbeitgeber auch einen eigenen Kandidaten platzieren, der ihm wohlgesonnener ist als der Rest der Belegschaft.

Nur so ein »gekaufter« Betriebsrat entscheidet selten zugunsten der Belegschaft.

Die Tätigkeit eines BR

Ich will hier nicht auf die einzelnen Aufgaben eines Betriebsrates eingehen. Wer sich damit beschäftigen will, findet genug Informationen mit einer Suchmaschine seiner Wahl. Vieles habe ich auch schon dazu hier geschrieben.

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, es ist ein Undankbarer Job. Man wird keiner Seite gerecht. Hast Du auf der einen Seite einen Erfolg für die Arbeitnehmer zu verbuchen, kann dir die nächste Kündigung, die man als BR mnitzutragen hat, schon wieder den Unmut deiner Arbeitskollegen einbringen.

Und dennoch ist die Arbeit als Betriebsrat wichtig. Man kann als solcher vieles im Unternehmen verbessern.

Worauf ich hier nicht eingehen will, ist wie eine Wahl abläuft, welche Vorbereitungen zu treffen sind. Dafür gibt es die Gewerkschaften. Die helfen euch gerne dabei.

Allerdings keinen BR zu gründen ist halt eine Abwägungssache. Generell finde ich es gut, wenn sich Arbeitnehmer dazu entschließen einen BR zu gründen. Allerdings sollte auch klar sein, der BR ist nicht Allmächtig. Und auch hier gilt, wie dieser in den Wald hinein ruft, so schallt es auch wieder herraus.

Wenn sich Leute finden, die sich die Betriebsratsarbeit zutrauen, los ran da. Allerdings ist das in einigen Betrieben auch mit viel Gegenwind verbunden. Kaum ein Unternehmer wird in freudiger Erwartung darauf hoffen, dass Ihr euch einig seid, wer es macht und die Wahlen gut verlaufen.

man muss damit rechnen, dass es im Schlimmsten Falle auch zur Kündigung der jeweiligen Kandidaten kommen kann. Gut die Kündigung würde dann von einem Arbeitsgericht gekippt, aber es würde ein entsprechendes Signal an die Belegschaft senden.

Jedoch, ob man als Unternehmer dieses Signal senden will und damit die Moral im Unternehmen in den Keller treiben will, sollte gut überlegt sein. Ich schrieb es oben bereits: Ein Betriebsrat wird nicht Grundlos gegründet.

Darüber sollte man auch als Unternehmer mal nachdenken.


Ich bin ein aktiver Berufskraftfahrer in zweiter Generation. Ich übe diesen Job nun seit Mitte der 1990er Jahre aus und habe in der Zeit viele verschiedene Bereiche des Transportsektors durchlaufen. Darunter waren auch kurze Abstecher in die Disposition, Lager, Fuhrparkleitung. Auf dieser Seite gebe ich lediglich meine eigene Meinung wieder. Diese muss nicht immer richtig sein. Daher empfehle ich bei rechtlichen Themen grundsätzlich immer den Gang zu einem entsprechenden Anwalt.

 

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