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Wenn Ruhezeiten nur auf dem Papier existieren – Verantwortung der Transportkette bei Lenk- und Ruhezeiten

Warum bei Lenk- und Ruhezeiten nicht nur Lkw-Fahrer Verantwortung tragen. Ein Blick auf die EU-Verordnung 561/2006, Parkplatzmangel, Arbeitsbedingungen und die Verantwortung von Verladern, Speditionen und Empfängern.

Immer wieder liest man Berichte von Lkw-Fahrern, die nachts von Betriebsgeländen geschickt werden, obwohl sie am nächsten Morgen dort entladen müssen. Oft fehlt es an Parkplätzen, sanitären Anlagen oder überhaupt an Möglichkeiten, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten vernünftig einzuhalten.

Die öffentliche Diskussion läuft dabei fast immer nach dem gleichen Muster: Der Fahrer habe sich an die Vorschriften zu halten. Punkt.

Doch genau so einfach ist es rechtlich und praktisch eben nicht.

Denn die Verantwortung für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten liegt nicht ausschließlich beim Fahrer selbst.

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verpflichtet ausdrücklich auch weitere Beteiligte der Transportkette dazu, Arbeitsabläufe und Zeitpläne so zu gestalten, dass die gesetzlichen Vorschriften überhaupt eingehalten werden können.

In Artikel 10 der Verordnung werden unter anderem genannt:

  • Verkehrsunternehmen
  • Spediteure
  • Verlader
  • Reiseveranstalter
  • Hauptauftragnehmer
  • Unterauftragnehmer
  • Fahrervermittlungsagenturen

Dort heißt es unter anderem:

„Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen gewährleisten, dass vertraglich vereinbarte Beförderungszeitpläne nicht gegen diese Verordnung verstoßen.“

— Artikel 10 Abs. 4, Verordnung (EG) Nr. 561/2006

Die Verantwortung endet also nicht automatisch am Werkstor oder beim Fahrerhaus. Zwar bleibt der Fahrer selbst weiterhin verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten, gleichzeitig dürfen jedoch auch Unternehmen und Auftraggeber keine Rahmenbedingungen schaffen, die Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten faktisch begünstigen oder provozieren.

Natürlich können Unternehmen Sicherheits-, Haftungs- oder Versicherungsgründe anführen, warum Übernachtungen auf dem Betriebsgelände nicht erlaubt sind. Als Privatgelände dürfen Logistikstandorte grundsätzlich eigene Regeln festlegen.

Die Frage ist jedoch, ob sich die Verantwortung damit vollständig erledigt.

Denn gleichzeitig verpflichtet die Verordnung auch andere Beteiligte der Transportkette dazu, Abläufe so zu organisieren, dass Fahrer ihre gesetzlichen Ruhezeiten überhaupt realistisch einhalten können.

Gerade hier zeigt sich seit Jahren ein strukturelles Problem der Branche: Lkw-Parkplätze sind vielerorts massiv überlastet. Wer nachts unterwegs ist, weiß, dass freie Stellflächen oft kaum noch zu finden sind.

Wenn Fahrer mit festen Entladeterminen am frühen Morgen ankommen, aber weder auf dem Gelände stehen dürfen noch praktikable Alternativen vorhanden sind, entsteht ein Widerspruch zwischen Theorie und Praxis.

Die Aussage „such dir einen anderen Parkplatz“ klingt auf dem Papier einfach — in der Realität bedeutet sie jedoch häufig zusätzlichen Stress, Zeitdruck und das Risiko, überhaupt keinen legalen Stellplatz mehr zu finden.

Das Problem liegt damit nicht allein beim Fahrer, sondern auch in den Rahmenbedingungen der gesamten Logistikkette.

Das klingt zunächst eindeutig. In der Realität sieht der Alltag vieler Fahrer allerdings anders aus. Denn das eigentliche Problem ist: Die Verantwortung wird bis nach unten durchgereicht.

Ein typisches Beispiel:

Ein Fahrer kommt abends an einem Logistikzentrum an. Der Entladetermin ist am nächsten Morgen um 7 Uhr. Eigentlich wäre es logisch, die Nacht dort zu verbringen, die Ruhezeit einzuhalten und morgens pünktlich abzuladen.

Stattdessen heißt es häufig: „Hier darfst Du nicht stehen. Verschwinde und such dir woanders einen Platz.“

Das Problem dabei: Legale Lkw-Parkplätze sind vielerorts seit Jahren völlig überlastet. Wer nachts unterwegs ist, weiß genau, dass freie Stellplätze oft Glückssache sind.

Die Folge:

  • zusätzlicher Stress
  • unnötige Fahrten während der Ruhezeit
  • Zeitdruck
  • und teilweise Situationen, in denen Fahrer faktisch gezwungen werden, improvisieren zu müssen

Offiziell trägt der Fahrer weiterhin die Verantwortung. Praktisch entstehen die Rahmenbedingungen aber häufig durch Entscheidungen anderer Beteiligter.

Der Fahrermangel kommt nicht aus dem Nichts

Politik und Wirtschaft sprechen seit Jahren vom „Fahrermangel“. Gleichzeitig werden die Arbeitsbedingungen vieler Fahrer immer unattraktiver.

Dazu gehören:

  • unbezahlte Wartezeiten
  • fehlende Sanitäranlagen
  • mangelnde Wertschätzung
  • ständiger Zeitdruck
  • Parkplatznot und teilweise Zustände, die mit normalem Arbeitsalltag wenig zu tun haben

Die Politik kennt diese Punkte. Ich hatte hier darüber berichtet, dass unter der Führung des mittlerweile verstorbenen Udo Schiefner ein Runder Tisch „Transport & Logistik“ stattgefunden hat, bei dem in vier Terminen über den Fahrermangel gesprochen wurde. Dort wurden Fahrer angehört, die genau die Probleme schilderten, die viele in der Branche seit Jahren belasten.

Ich kann nicht morgens um 7 Uhr beim Kunden sein, wenn ich mir abends um 22 Uhr noch einen Stellplatz suchen muss, weil ich beim Kunden nicht stehen bleiben darf, obwohl der Platz dafür vorhanden wäre.

Hinzu kommt ein Punkt, den viele Außenstehende gar nicht kennen: In den Zentrallagern der Discounter entladen Fahrer ihre Ware teilweise selbst, sortieren Paletten oder erfüllen zusätzliche Vorgaben vor Ort — obwohl sie eigentlich Fahrer und keine Lagerarbeiter sind.

Nicht falsch verstehen: Gegen das Entladen der Ware habe ich persönlich nichts. Ich habe aber sehr wohl etwas gegen diese zusätzlichen Aufgaben. Für mich als Fahrer muss unmittelbar hinter der Rampe schluss sein:

  • Kein Folien entfernen
  • Kein einlagern ins Hochregal
  • Kein Sortieren nach Wareninhalt

Natürlich gibt es auch Unternehmen, die vernünftig mit Fahrern umgehen. Das Problem ist jedoch strukturell und betrifft große Teile der Branche.

Rechtliche Verantwortung endet nicht an der Werkstor-Schranke

Natürlich darf ein Unternehmen Regeln für sein Privatgelände aufstellen. Niemand kann pauschal verlangen, überall übernachten zu dürfen.

Trotzdem bleibt die Frage: Wie realistisch ist die Einhaltung aller Vorschriften, wenn gleichzeitig die nötige Infrastruktur fehlt?

Genau an diesem Punkt beginnt die Verantwortung der gesamten Transportkette.

Wer feste Zeitfenster vorgibt, Nachtanlieferungen plant oder lange Wartezeiten verursacht, kann sich nicht vollständig aus der Verantwortung ziehen, wenn Fahrer dadurch unter Druck geraten.

Denn Gesetze auf Papier helfen wenig, wenn die Realität ihrer Einhaltung entgegensteht. Die Branche braucht keine Sonntagsreden, sondern bessere Bedingungen.

Solange Fahrer hauptsächlich als Kostenfaktor betrachtet werden, wird sich am Problem wenig ändern.

Man kann nicht gleichzeitig:

  • immer schnellere Lieferungen verlangen,
  • jeden Ablauf maximal verdichten,
  • Infrastruktur einsparen,
  • Fahrer nachts vom Hof schicken,
  • und sich anschließend über Nachwuchsprobleme wundern.

Der Straßengüterverkehr ist einer der wichtigsten Bestandteile moderner Versorgungsketten. Ohne Fahrer bleiben Lager leer, Supermärkte unversorgt und Produktionen stehen still.

Vielleicht wäre genau das ein guter Zeitpunkt, den Menschen hinter dem Lenkrad endlich wieder etwas mehr Respekt entgegenzubringen.